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Regelung bis 10 Stunden über mehrere Wochen - gibt es eine bestimmte Grenze?

F
franz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, benötige folgende antwort wo steht geschrieben wenn ein mitarbeiter bis 10 stunden am tag über mehrer wochen (26 wochen )leistet gibt es einen bestimmte grenze ? wir sind im öffenlichen dienst steht das tarifvertrag oder in betrvg ? Währe euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könnt

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Community-Antworten (3)

U
uhu

16.06.2008 um 14:34 Uhr

@franz siehe Arbeitszeitgesetz § 3; gibt es einen BR bei euch? dann siehe § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG;

G
Galaxy

16.06.2008 um 14:56 Uhr

@franz

welcher Teil des TVöD ist für euch gültig? (TVöD-L, TVöD-B, ?)

im TVöD-K zum Beispiel ist ein Ausgleichszeitraum von "bis zu einem Jahr" festgelegt.

Zitat: TVöD-K § 6 Regelmäßige Arbeitszeit (2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. 2Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden

Außerdem gibt es noch Arbeitszeitkorridore,Rahmenarbeitszeiten etc.,etc.

Wie du siehst, ist viel möglich....

DAH
Der alte Heini

16.06.2008 um 23:45 Uhr

franz Da, wie Galaxy schreibt alles möglich ist, solltest Du auch § 7 + 12 ArbzG anschauen.

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