Erstellt am 13.03.2014 um 21:47 Uhr von Cykex
Nach dem Bundesarbeitszeitgesetz wenn ich nicht Irre max 54 stunden die Woche sollte es aber einen Tarifvertrag geben oder eine BV zb die was anderes Regeln gilt dieses.
Ausserdem seit Ihr als BR in der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz §87
Arbeitszeiten.
Erstellt am 13.03.2014 um 22:35 Uhr von nicoline
Wow Cykex, das war jetzt aber....
Die tgl. Höchstarbeitszeit beträgt 8 Std. werktäglich.
Werktage: Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa = 6 x 8 = 48 Std. in Betrieben mit Erlaubnis zur Sonntagsarbeit 56 Std.
Die tgl. Höchstarbeitszeit darf nur dann auf 10 Std erhöht werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ausnahmen hiervon regelt der § 7 ArbZG.
Erstellt am 13.03.2014 um 22:51 Uhr von Cykex
@Nicoline asche auf mein haupt da habe ich mich dann mal selber in die nesseln gesetzt kommt davon wenn man mal nicht richtig nachschaut das ist dann von mir mit den ArbZG falsch gesagt worden dafür mal Entschuldigung wenn fehler gemacht werden steht man zu
Erstellt am 13.03.2014 um 23:55 Uhr von Maximax
Ist schon alles klar Danke schön. Aber gibt es eine maximale Wochenanzahl in der ich 10 Stunden Arbeiten darf?
Erstellt am 14.03.2014 um 04:56 Uhr von Oblatixx
Wenn die Bedingungen wie von Nicoline geschrieben, eingehalten sind, ist dem genüge getan. Es gibt keine maximale Wochenzahl.
Erstellt am 14.03.2014 um 22:15 Uhr von Hartmut
Hmmm ... doch Oblatixx, es gibt eine maximale Wochenzahl. Es gibt 52 Wochen im Jahr, manchmal 53. Und exakt so oft kann man an einigen Tagen der Woche 10 Stunden arbeiten, vorausgesetzt, dass man das noch innerhalb derselben Woche auf einen Wochenschnitt von 8 Stunden ausgleicht. Wie nicoline schon schreibt.
Erstellt am 15.03.2014 um 07:20 Uhr von Oblatixx
Rein mathematisch/physikalisch hast Du absolut recht. Betriebsratlich ... ?
Dann müsste nämlich die Antwort lauten: "Du kannst ALLE Wochen mal 10 Stunden arbeiten." ;))
Im Umkehrschluss: Die Wochenanzahl wird nicht eingeschränkt und deshalb gibt es innerhalb der Menge ALLE keine Menge MAXIMAL.
Erstellt am 15.03.2014 um 09:42 Uhr von Kölner
Bei einer 5-Tage-Woche, einem normalen Urlaubsanteil und anteiligem Krankenstand, könnte man also 10 Std jeden Tag (mo-Fr.) arbeiten. Korrekt?
Erstellt am 15.03.2014 um 12:23 Uhr von Farce
Nicht ganz.
Die max. mögliche Wochenzahl ist hier eine rein Mathematische. So generell kann hier auch nicht auf eine immer Zutreffende abgestellt werden.
§ 5 Abs. 3 und §7 AZG lässt hier besondere Möglichkeiten zu, die jede für sich separat gesehen werden muss.
Unter den Voraussetzungen des 21a AZG, besteht die Möglichkeit von Montag bis Samstag auf eine Wochenarbeitszeit von 60 Std. zu kommen.
Dieses kann solange fortgeführt werden, bis es zu einem Ausgleichszeitraum kommen muss.
Dieser ergibt sich dann auch nicht aus einem Zeitraum von 4 (bei nicht tariflicher Bindung) oder 6 (bei tariflicher Bindung) Monaten, sondern aufgrund der sich hier ergebenden verkürzten Wochenruhezeit von mind. 28 Std., deren Differenz von 17 Std. dann in der Folgewoche an die normale anzuhängen ist.
Hier gilt es jetzt aber ein paar Besonderheiten zu beachten.
Für alle die, die in den Zuständigkeitsbereich des AZG anzusiedeln sind, ist eine Woche im Sinne dieser Vorschriften, immer der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.
Der tägliche ist aber nicht der des Tages, sondern immer ein 24-Std.-Zeitraum. So kann ein täglicher, auch Tag oder Wochen übergreifend sein.
Somit währen zumindest hier nur 12 Tage am Stück möglich (2x 6x10 Std. von Mo - Sa.). Danach muss eine durchgehende Ruhezeit von 62 Std. erfolgen.
Wie das auf alle hier möglichen Sonderegelungen anwendbar ist, mag jetzt aber jeder für sich berechnen.