Erstellt am 01.06.2015 um 15:27 Uhr von seinfeld
ich frage mich gerade ganz was anderes: wie können Krankmeldungen rumliegen, dass IRGENDJEMAND sich diese einfach ansehen kann. Da sollte der AG mal tätig werden.
Erstellt am 01.06.2015 um 15:44 Uhr von Ringo
Frau/Herr Seinfeld , die liegen nicht einfach rum, sonder dieser Herr ist sehr dreist.
Erstellt am 01.06.2015 um 16:06 Uhr von Pjöööng
Aber nun mal ehrlich: Das sind Daten die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind, egal wie "dreist" derjenige ist.
Erstellt am 01.06.2015 um 16:08 Uhr von Hoppel
@ Ringo
Dann sollte man dem dreisten Herrn durch den AG doch mal sehr deutlich die Grenzen aufzeigen lassen!
Weder BR noch einzelne BRM haben das Recht auf Einsichtnahme in AU Bescheinigungen, da es den BR absolut nicht zu interessieren hat, welcher Arzt welcher Fachrichtung die AU bescheinigt hat!
>> "Was also muss der Betriebsrat konkret an Daten wissen, um seine Aufgaben erfüllen zu können? Einer der führenden Kommentare zum Schwerbehindertenrecht, Dau/Düwell/ Joussen, Sozialgesetzbuch IX formuliert in § 84 SGB IX Rn. 52 wörtlich, der Betriebsrat benötige Namen des AN, Beschäftigungsstelle und Beginn sowie Ende der AU. Diese Daten müssen vom Arbeitgeber erhoben und gespeichert werden, damit er seiner Pflicht zur Einleitung des BEM zu dem Zweck nach § 84 Abs.1 Satz 1 SGB IX nachkommen kann.
PR/BR und SBV können nur in Kenntnis dieser Daten erkennen, wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist.
Sie benötigen deshalb diese Daten, um ihre Aufgabe nach § 84 Abs.2 Satz 7 SGB IX erfüllen zu können, darüber zu wachen, ob die Einleitung des BEM vom Arbeitgeber durch Anschreiben an alle Betroffenen mit der Aufklärung über die Ziele des BEM und die Einholung zur Durchführung des Verfahrens ordnungsgemäß durchgeführt wird.“ <<
Quelle: http://www.sfm-arbeitsrecht.de/mandanteninfo/downloads/sfm-aktuell_2011_1hj_final.pdf
Ansonsten teile ich die letzte Meinung!
Erstellt am 01.06.2015 um 16:30 Uhr von gironimo
Abgesehen davon (die Frage kommt wohl aus der Personalabteilung?), dass es mich auch wundert, dass die Bescheinigungen da herumliegen, sehe ich als einzig sinnvolle Lösung , die Bescheinigungen eben da nicht offen liegen zu lassen. Auch andere könnten lesen, was sie nicht sollten.
Das der BR nun nicht ganz außen vor ist, hat Hoppel ja schon festgestellt.
Erstellt am 01.06.2015 um 17:03 Uhr von Ringo
Gironimo, dass er nicht ganz außen vor ist, ist mir auch klar. Dafür führen wir Dateien, die der BR einsehen kann. Noch liegen solche Unterlagen bei uns einfach so rum. Aber z. B. wenn ich gerade am Erfassen bin. Diese Person kommt in meinem Büro rein und steht vor meinem Schreibtisch. Ich drehe bewusst die Belege um, mit der Schrift nach unten und er greift sich einfach die Krankmeldung. Es tut mir leid, soll ich sofort, wenn der BR vor meinem Schreibtisch steht, losrennen und alles verschließen? Da kommt bei mir eher die Frage von Anstand und Respekt auf! Denn er hat für meine Begriffe nicht das Recht Unterlagen, die auf meinem Schreibtisch liegen sich einfach zu nehmen.
Erstellt am 01.06.2015 um 18:36 Uhr von Snooker
@Ringo
Erst einmal hast Du recht wenn Du meinst das der BR nicht das recht hat in dies Krankmeldungen ein zu sehen. Er kann wohl eine Krankenstatistik anfordern, mehr aber auch nicht. Und dieses aber auch nur über den AG. Du meinst er ist abgewichst und dreht die Dinger einfach um. In dem Fall musst Du abgewichster sein und die AU´s wo anders aufbewahren. Alles eine Sache der Organisation. Ich würde sogar in dieser Situation, wenn dieses BRM den Raum betritt die gesamten AU´s packen, hoch halten und sagen das diese nun in die Schublade verschwinden. Ob der wohl Dumm aus der Wäsche guggt ? und meint er er hätte das recht diese ein zu sehen, dann sag ihm er soll es dir zeigen nach welcher gesetzlichen Grundlage er geht. Dann anfügen , in seinem Beisen, ich ruf mal eben den Chef dazu an. Ich denke das Thema hat sich dann erstmal erledigt.