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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht Krankmeldungen durch Betriebsrat

R
Ringo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

unser Betriebsrat spielt sich quasi als Chef auf und nimmt sich für meine Begriffe zu viel raus. Er geht einfach an unser Ablagekörbchen und schaut sich z. B. die dort liegende Krankmeldungen der Arbeitnehmer an. Wenn ich richtig informiert bin, hat er dazu nicht das Recht. Bei Krankmeldungen zweifle ich so wieso an, ob der BR überhaupt befugt ist diese einzusehen.

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

4.58407

Community-Antworten (7)

S
seinfeld

01.06.2015 um 17:27 Uhr

ich frage mich gerade ganz was anderes: wie können Krankmeldungen rumliegen, dass IRGENDJEMAND sich diese einfach ansehen kann. Da sollte der AG mal tätig werden.

R
Ringo

01.06.2015 um 17:44 Uhr

Frau/Herr Seinfeld , die liegen nicht einfach rum, sonder dieser Herr ist sehr dreist.

P
Pjöööng

01.06.2015 um 18:06 Uhr

Aber nun mal ehrlich: Das sind Daten die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind, egal wie "dreist" derjenige ist.

H
Hoppel

01.06.2015 um 18:08 Uhr

@ Ringo

Dann sollte man dem dreisten Herrn durch den AG doch mal sehr deutlich die Grenzen aufzeigen lassen!

Weder BR noch einzelne BRM haben das Recht auf Einsichtnahme in AU Bescheinigungen, da es den BR absolut nicht zu interessieren hat, welcher Arzt welcher Fachrichtung die AU bescheinigt hat!

"Was also muss der Betriebsrat konkret an Daten wissen, um seine Aufgaben erfüllen zu können? Einer der führenden Kommentare zum Schwerbehindertenrecht, Dau/Düwell/ Joussen, Sozialgesetzbuch IX formuliert in § 84 SGB IX Rn. 52 wörtlich, der Betriebsrat benötige Namen des AN, Beschäftigungsstelle und Beginn sowie Ende der AU. Diese Daten müssen vom Arbeitgeber erhoben und gespeichert werden, damit er seiner Pflicht zur Einleitung des BEM zu dem Zweck nach § 84 Abs.1 Satz 1 SGB IX nachkommen kann. PR/BR und SBV können nur in Kenntnis dieser Daten erkennen, wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist. Sie benötigen deshalb diese Daten, um ihre Aufgabe nach § 84 Abs.2 Satz 7 SGB IX erfüllen zu können, darüber zu wachen, ob die Einleitung des BEM vom Arbeitgeber durch Anschreiben an alle Betroffenen mit der Aufklärung über die Ziele des BEM und die Einholung zur Durchführung des Verfahrens ordnungsgemäß durchgeführt wird.“ <<

Quelle: http://www.sfm-arbeitsrecht.de/mandanteninfo/downloads/sfm-aktuell_2011_1hj_final.pdf

Ansonsten teile ich die letzte Meinung!

G
gironimo

01.06.2015 um 18:30 Uhr

Abgesehen davon (die Frage kommt wohl aus der Personalabteilung?), dass es mich auch wundert, dass die Bescheinigungen da herumliegen, sehe ich als einzig sinnvolle Lösung , die Bescheinigungen eben da nicht offen liegen zu lassen. Auch andere könnten lesen, was sie nicht sollten.

Das der BR nun nicht ganz außen vor ist, hat Hoppel ja schon festgestellt.

R
Ringo

01.06.2015 um 19:03 Uhr

Gironimo, dass er nicht ganz außen vor ist, ist mir auch klar. Dafür führen wir Dateien, die der BR einsehen kann. Noch liegen solche Unterlagen bei uns einfach so rum. Aber z. B. wenn ich gerade am Erfassen bin. Diese Person kommt in meinem Büro rein und steht vor meinem Schreibtisch. Ich drehe bewusst die Belege um, mit der Schrift nach unten und er greift sich einfach die Krankmeldung. Es tut mir leid, soll ich sofort, wenn der BR vor meinem Schreibtisch steht, losrennen und alles verschließen? Da kommt bei mir eher die Frage von Anstand und Respekt auf! Denn er hat für meine Begriffe nicht das Recht Unterlagen, die auf meinem Schreibtisch liegen sich einfach zu nehmen.

S
Snooker

01.06.2015 um 20:36 Uhr

@Ringo Erst einmal hast Du recht wenn Du meinst das der BR nicht das recht hat in dies Krankmeldungen ein zu sehen. Er kann wohl eine Krankenstatistik anfordern, mehr aber auch nicht. Und dieses aber auch nur über den AG. Du meinst er ist abgewichst und dreht die Dinger einfach um. In dem Fall musst Du abgewichster sein und die AU´s wo anders aufbewahren. Alles eine Sache der Organisation. Ich würde sogar in dieser Situation, wenn dieses BRM den Raum betritt die gesamten AU´s packen, hoch halten und sagen das diese nun in die Schublade verschwinden. Ob der wohl Dumm aus der Wäsche guggt ? und meint er er hätte das recht diese ein zu sehen, dann sag ihm er soll es dir zeigen nach welcher gesetzlichen Grundlage er geht. Dann anfügen , in seinem Beisen, ich ruf mal eben den Chef dazu an. Ich denke das Thema hat sich dann erstmal erledigt.

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