Hallo,

in allen Arbeitsverträgen ist einheitlich geregelt, dass der/die Arbeitnehmer/-innen verpflichtet sind dem Arbeitgeber in Fällen der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich persönlich oder telefonisch hierüber zu informieren.

In der Praxis rufen die Kollegen irgendwo an um sich krank zu melden, oftmals nicht beim Vorgesetzten sondern beim Pförtner, oder lassen es über einen anderern Kollegen ausrichten.

Die Geschäftsführerin hat nun per Aushang geregelt, dass der eizelne Arbeitnehmer im Falle seiner Arbeitusnfähigkeit die Geschäftführerin persönlich oder telefonisch auf ihre Handynummer zu informieren hat.

Die Geschäftsführerin argumentiert, dass es ich um eine vertragliche Verpflichtung der einzelnen Arbeitnehmer handelt, und es ihr freisteht dass an die jeweiligen Vorgesetzten zu deligieren oder selber zu übernehmen.
Ist das rechtens, haben wir als BR in diesem Fall Mitbestimmungsrechte?

Vielen Dank für euer Feedback vorab.