Krankmeldung
Hallo, habe mal eine Frage, darf der AG ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung vom Azubi ein einfordern?
Wäre für entsprechende Antworten sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Oliver
Community-Antworten (6)
15.07.2017 um 12:29 Uhr
darf er. eventuell regelt der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung etwas anderes.
15.07.2017 um 12:30 Uhr
Wenn es sich um einen einzigen Einzelfall handelt - ja.
Wenn er es öfter mal macht (oder machen will), ist die Angelegenheit mitbestimmungspflichtig.
15.07.2017 um 15:40 Uhr
„Wenn es sich um einen einzigen Einzelfall handelt - ja.“ Bitte zukünftig einwenig konkreter. So entsteht nur der Eindruck, dass es generell so ist. Dem ist aber nicht so. Im Einzelfall ist es immer dann möglich, wenn ein konkreter Grund vorliegt und kein kollektiver Bezug besteht oder bestehen kann. Beim Grundlosen wäre immer ein kollektiver Bezug gegeben.
Gleiches gilt, wenn er es öfter macht. Nur das öfter allein eröffnet einem BR noch keine Mitbestimmung. Wobei sich auch die Frage stellt: Was ist öfter und über welchen Zeitraum verteilt es sich.
15.07.2017 um 16:01 Uhr
Wenn der AG einen konkreten Grund hat, den er bei verschiedenen AN zu erkennen glaubt, kann er sich nicht auf Einzelfälle berufen. Er hat ja dann eine Verhaltensfrage für sich geklärt; aber gerade darum geht es in der Mitbestimmung.
16.07.2017 um 12:43 Uhr
Ernsthaft, Im Einzelfall ist es immer dann möglich, wenn ein konkreter Grund vorliegt NEIN! Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11 Arbeitgeber können ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen, ohne das begründen zu müssen.
16.07.2017 um 14:56 Uhr
Zitat (Ernsthaft): "Beim Grundlosen wäre immer ein kollektiver Bezug gegeben."
Quelle?
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