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Krankmeldung

G
Greutle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe mal eine Frage, darf der AG ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung vom Azubi ein einfordern?

Wäre für entsprechende Antworten sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Oliver

66506

Community-Antworten (6)

TF
Tante Frieda

15.07.2017 um 12:29 Uhr

darf er. eventuell regelt der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung etwas anderes.

G
gironimo

15.07.2017 um 12:30 Uhr

Wenn es sich um einen einzigen Einzelfall handelt - ja.

Wenn er es öfter mal macht (oder machen will), ist die Angelegenheit mitbestimmungspflichtig.

E
Ernsthaft

15.07.2017 um 15:40 Uhr

„Wenn es sich um einen einzigen Einzelfall handelt - ja.“ Bitte zukünftig einwenig konkreter. So entsteht nur der Eindruck, dass es generell so ist. Dem ist aber nicht so. Im Einzelfall ist es immer dann möglich, wenn ein konkreter Grund vorliegt und kein kollektiver Bezug besteht oder bestehen kann. Beim Grundlosen wäre immer ein kollektiver Bezug gegeben.

Gleiches gilt, wenn er es öfter macht. Nur das öfter allein eröffnet einem BR noch keine Mitbestimmung. Wobei sich auch die Frage stellt: Was ist öfter und über welchen Zeitraum verteilt es sich.

G
gironimo

15.07.2017 um 16:01 Uhr

Wenn der AG einen konkreten Grund hat, den er bei verschiedenen AN zu erkennen glaubt, kann er sich nicht auf Einzelfälle berufen. Er hat ja dann eine Verhaltensfrage für sich geklärt; aber gerade darum geht es in der Mitbestimmung.

N
nicoline

16.07.2017 um 12:43 Uhr

Ernsthaft, Im Einzelfall ist es immer dann möglich, wenn ein konkreter Grund vorliegt NEIN! Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11 Ar­beit­ge­ber kön­nen ein ärzt­li­ches At­test schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag ver­lan­gen, oh­ne das be­grün­den zu müs­sen.

P
Pjöööng

16.07.2017 um 14:56 Uhr

Zitat (Ernsthaft): "Beim Grundlosen wäre immer ein kollektiver Bezug gegeben."

Quelle?

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