Erstellt am 28.05.2015 um 06:17 Uhr von Hoppel
@ anelliemarie
Eine Betriebsvereinbarung wird noch immer vom BR UND ARBEITGEBER unterschrieben ...
Wenn das tatsächlich stimmen sollte, schreibt man dem BR keinen Brief, sondern marschiert mit der BV zu einem Anwalt und lässt von diesem ein Schreiben aufsetzen und zwar an den AG!
Und was den BR betrifft ... dem würde ich die Gewerkschaft auf den Hals hetzen!
Unabhängig davon kann ich in keinster Weise nachvollziehen, wie man sich mit einer solchen BV abfinden kann.
Erstellt am 28.05.2015 um 06:56 Uhr von ickederdicke
@ anelliemarie
Denk mal drüber nach bei den nächsten Wahlen dich aufstellen zu lassen.....
Erstellt am 28.05.2015 um 07:14 Uhr von nicoline
*Unabhängig davon kann ich in keinster Weise nachvollziehen, wie man sich mit einer solchen BV abfinden kann.*
Passt zu dem, womit sich diese Berufsgruppen (Pflegeheim) sehr häufig sonst noch alles abfinden.
*Nun möchte ich dem BR mal einen Brief schreiben wo ich nach irgendwelchen § Sagen kann das das rechtswidrig ist.*
Zusätzlich zur Klärung durch einen Anwalt finde ich es richtig, wenn Du dem BR die Meinung sagst. Wenn es sich tatsächlich so verhält, wie Du schreibst, liegt hier ein Verstoß gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz vor:
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Verbunden mit der Entgeltfortzahlung ist die Gutschrift der Stunden, die planmäßig hätten gearbeitet werden müssen. Also nix mit "raus arbeiten"
Klick Dich mal durch die grünen Buttons
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/krank1.htm
Erstellt am 28.05.2015 um 07:44 Uhr von gironimo
Klar kann man einen Anwalt beauftragen. Aber privat die Kosten übernehmen, weil der BR Bockmist macht?? Da scheint mir die Gewerkschaft der einfachere Weg.
Ich würde mal bei der nächsten Betriebsversammlung fragen, wie der BR zu so einer BV gekommen ist - und ob er überhaupt schon einmal Schulungen mitgemacht hat.
Erstellt am 28.05.2015 um 08:58 Uhr von Tulpe
Hallo anelliemarie,
eine BV kann sich nur besser stellen als das Gesetz, nie schlechter. Falls ihr jemanden in der Gewerkschaft habt von Arbeitskollegen dann bitte an die wenden. Frag auch bei Kollegeb nach einer Rechtsschutz Versicherung. Die können alles in die Wege leiten. Ansonsten kannst nur du zum RA gehen und warscheinlich in Vorkasse treten.
Gruß
Erstellt am 28.05.2015 um 12:52 Uhr von Widder
Das eine solche BV rechtswidrig ist, stellt keiner in Abrede.
Ich kann nicht verstehen, welchen Teufel da den BR reitet, wenn er soetwas unterschreibt.
Trotzdem würde ich an deiner Stelle jetzt erstmal die Pferde nicht scheu machen, sondern abwarten bis die erste Arbeitsunfähigkeit, früher oder später passiert dies bei jedem, eintritt.
Dann die Abrechnung abwarten, bzw. wenn du aufgefordert wirst dies raus zu arbeiten, dir es schriftlich geben zu lassen.
Wenn auf der Abrechnung die AU nicht als bezahlt, sondern als Minus ausgewiesen wird, fährst du zu deinem zuständigen ArbG, und erhebst Lohnklage. Beim ArbG wird dir erstmal so geholfen, und du brauchst noch keinen Anwalt.
Wenn der Arbeitsrichter diese BV sieht, zerreißt er sie in der Luft, und ich möchte nicht in der Haut des AG oder BR stecken.
Erstellt am 28.05.2015 um 15:43 Uhr von ennokirbach
Hallo,
niemand darf durch eine BV oder einen TV schlechter gestellt werden als es das Gesetz erlaubt.
Sonst könnte ja jede Firma Ihre eigenen Verträge machen.Da es ja ein Entgeldfortzahlungsgesetz gibt bekommt Ihr vor Gericht Recht.Am 13.04.15 hat das Bundesarbeitsgericht ein exemplarisches Urteil gefällt in dem der Mindestlohn bei Krankheit,Urlaub und Feiertagen gezahlt werden muß.Dieses Urteil betrifft momentan nur 22000
Erzieher welche geklagt haben und Recht bekamen.Also ist dieses Urteil Richtungsweisend und Eure Chancen stehen bestens zu gewinnen wenn es darauf ankommt.
Erstellt am 28.05.2015 um 16:41 Uhr von nicoline
>>sondern abwarten bis die erste Arbeitsunfähigkeit, früher oder später passiert dies bei jedem, eintritt.
ist doch lange passiert!
*Alle meine Kolleginnen (Pflegeheim) haben sich damit abgefunden und arbeiten die tage einfach raus.*
>>bzw. wenn du aufgefordert wirst dies raus zu arbeiten, dir es schriftlich geben zu lassen.
Und dann? Und wie weiter, wenn man das nicht schriftlich erhält?
>>Wenn auf der Abrechnung die AU nicht als bezahlt, sondern als Minus ausgewiesen wird,
Das wird bei einem verstetigten Entgelt kaum der Fall sein. Ich vermute, dass der AG sich auf diesem Wege kostenlose Mehrarbeit verschafft. Da die Bezahlung in den Pflegeheimen sehr häufig auch nicht besonders ist, ist selten Geld für eine Rechtsschutzversicherung übrig. Die Gewerkschaft hilft auch nur dann, wenn man Mitglied ist.
Sollte es Dich betreffen, würde ich mit Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz einen Prozess erst einmal androhen. Wenn keine Einsicht eintritt, dann zum Anwalt. Oder jetzt sofort in die Gewerkschaft eintreten. Ist billiger, hat aber auch eine Wartezeit von 3 Monaten, genau wie bei der Rechtsschutzversicherung.