Viele Fragen, wenig Ahnung - große Bitte um Hilfe!
Hallo, wir haben im Dezember erstmalig in unserem Betrieb einen BR gewählt, in dem ich jetzt Mitglied bin. Laut AN Anzahl müssen und sind wir 5 Mitglieder. Eines davon hat nun die Stellung im Betrieb gekündigt und scheidet zum 31.03.09 aus. Sowohl der Vorsitzende, als auch ein weiteres Mitglied wollen nicht mehr kandidieren. 2 Kollegen aus dem Betrieb und ich haben uns nun für einen neuen Wahlvorstand zur Verfügung gestellt, den wir als noch amtierender BR einberufen haben. Meine Fragen: 1.) Ist es rechtens, dass ich als amtierender BR mit im Wahlvorstand bin? 2.) Müssen wir eine Betriebsversammlung abhalten, und alle KollegInnen neu informieren oder geht das auch per Anschreiben an alle? 3.) Reicht es aus, den Arbeitgeber schriftlich zu informieren, dass wir nun eine erneute Wahl planen und bereits einen Wahlvorstand benannt haben? 4.) Können sich die 3 bestellten Wahlvorstände alleine treffen und den Vorsitz des Wahlvorstands festlegen, um die Wahl dann einzuleiten? 5.) Muss der AG um "Erlaubnis" zur erneuten Wahl eines BR gefragt werden?
Community-Antworten (7)
10.03.2009 um 18:47 Uhr
@Zündfunke
Dezember 200?. Auf welcher Rechtsgrundlage wollt ihr neu Wählen? Habt ihr keine Ersatzmitglieder die nachrücken können?
10.03.2009 um 18:54 Uhr
Dezember 2008. Auf der Grundlage, dass wir ein Betrieb mit fast 100 Mitarbeitern sind und aus dem Mitarbeiterkreis 3 KollegInnen die Wahl eines BR, den wir bis dahin noch nicht hatten, angeleiert haben. Also entsprechend dem BetrVG. Nein, leider haben wir nur 5 BR`s zusammen bekommen, keine Ersatzmitglieder. Ist alles ziemlich dumm gelaufen...
10.03.2009 um 18:55 Uhr
Sorry, warum wir wieder wählen wollen: Da unser BR nun nur noch aus 4 Mitgliedern besteht und somit alles im Ernstfall anfechtbar wäre.
10.03.2009 um 19:01 Uhr
Jepp, echt dumm gelaufen. Damit es nciht wieder so läuft, sollten die MA über alles informiert werden! Nun zu deinen Fragen:
zu 1: ja zu 2: nein, halte ich aber für sinnvoll - hattet ihr in diesem Quartal schon eine? zu 3: ja zu 4: ja zu 5: Nein. In euren Fall ist eine Wahl vom BetrVG zwingend. Der AG kann sich das nicht aussuchen
Ihr solltet wirklich zusehen, dass bei der dann anstehenden Wahl mehr AN bereit sind, sich aufstellen zu lassen...
Gruß DJ
10.03.2009 um 19:20 Uhr
@ DJ
zu 4 glaube ich dich verbessern zu müssen Der Vorsitzende des Wahlvorstandes wird vom Betriebsrat nach der Bestellung des Wahlvorstandes von diesem bestellt. §16 (1) BetrVg
10.03.2009 um 19:27 Uhr
@Ansgard Jepp, hast selbstverständlich Recht! Um ehrlich zu sein, habe ich das nciht genau genug gelesen - da ich noch anderweitig beschäftigt bin - darf allerdings nicht vorkommen, das gestehe ich gerne ein ;-)
10.03.2009 um 19:31 Uhr
Ich bin ja begeistert über diese schnelle Hilfe! Nein, in diesem Quartal hatten wir noch keine, wir sind ja erst seit Dezember gewählt, davor war eine. Konstituierende Sitzung hatten wir dann endlich im Januar. Wir stehen also wirklich noch ganz am Anfang. Unser Gedanke ist, dass die Mitarbeiter ein wenig entnervt sind schon wieder zu so einer Versammlung mit gleichem Thema zu gehen. Daher war meine Idee, lieber einen Brief zu verfassen, in dem wir so richtig die Werbetrommel rühren . Was meint Ihr? Außerdem erreichen wir per Post jeden, da wir örtlich ziemlich auseinander gerissen sind, kommen zur Versammlung nur ca. 50 %, so war es zumindest das letzte Mal.
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