Erstellt am 13.03.2006 um 14:16 Uhr von pit47
Hallo Klaus,
wende dich an die zuständige Berufsgenossenschaft, die kann dir weiterhelfen in dieser Frage. Auch § 89 BetrVG behandelt das Thema.
Der Sicherheitsbeauftragte darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Erstellt am 13.03.2006 um 14:33 Uhr von w-j-l
Ein Sicherheitsbeauftragter muss auch nicht zwangsläufig freigestellt werden (Falls Du wirklich den SiB meinst und nicht Sifa(=FaSi)).
Der SiB nach SGB VII berät den AG und die AN, und zwar in der Regel in Bezug auf seinen Arbeitsbereich (das ist üblicherweise festzulegen).
D.h. er meldet Gefährdungen die er erkennt und hält die AN zu sicherem Arbeiten an.
Er ist auch Mitglied des ASA, und in dieser Funktion muss er natürlich für Sitzungen sowie für Vor- und Nachbereitung freigestellt werden. Grundsätzlich gilt aber: Wenn der AG seine Funktion beschneidet, indem er ihn nicht anlassbezogen von der Arbeit freistellt, dann kommt der Unternehmer wieder in die Verantwortung, falls etwas passiert, und zwar dann auch "grob fahrlässig".
Ich zitiere mal das SGB VII:
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.
(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 13.03.2006 um 18:51 Uhr von Akira
Hallo Klaus
Hallo pit47
Hallo w-j.i
Eine Frage habe ich zu diesem Thema? Sicherheitsbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Denn hier gibt es Unterschiede im Aufgabengebiet der Beiden!
Der Sicherheitbeauftragte ist die Person, dem Fasi zu arbeitet und unterstützt.Bei der Auswahl des Sicherheitsbeauftragten sollte die Fasi mit wirken.Sicherheitsbeauftragte sind in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich ehrenamtlich tätig und sollenden Arbeitgeber bzw. die jeweilige Führungskraftbei der Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzes konkret unterstützen.
Ihre Bestellung erfolgt nach §22 SGB VII in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeiter.
Einmal im Jahr findet eine Fortbildung für den SiBe statt, an der Sie/Er teilnehmen sollte.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen,d.h., er muss ihnen die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz rechtsverbindlich übertragen,was einen Vertrag voraussetzt, der der Schriftform bedarf.
Die Aufgaben der Fasi sind im ASiG §6 gnauer beschrieben.
Die Einsatzzeiten richten nach der Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeit gerechnet.Bei mir sind das im Moment 10.20 Std. im Monat
Doch auch ich musste hart um diese Zeiten kämpfen, habe dem GL immer auf den Füssen gestanden.
Erstellt am 13.03.2006 um 20:33 Uhr von w-j-l
@ Akira,
nicht Du bist dafür verantwortlich, dass Du Zeit für Deine Aufgabe bekommst, sondern Dein AG.
Als erstes berätst Du ihn dahingehend, wie schnell er mit beiden Beinen im Gefängnis steckt, wenn etwas passiert, und klar ist dass Du nicht die Zeit hattest Deiner Aufgabe nachzukommen. Dann regelt sich das im allgemeinen schnell.
Ich bin übrigens auch seit 16 Jahren SiFa, und weiß wovon ich rede.
Erstellt am 13.03.2006 um 21:21 Uhr von Akira
Hallo w-j-i
Das weis ich doch, aber ich musste immer wieder in diese kerbe reinhauen und dem GL in den Ohren liegen, denn unsere Verwaltungschefin die wo meine direkte Vorgesetzte ist, meinte immer ja das ist dies ja da ist das.
Müssen sie denn die Stunden haben, wieso brauch man da soviel zeit, wie kann man sich denn 7,5 std damit beschäftigen und und.
Ich krieg sie ja jetzt nur keine panik. es ist nur so die *olle* kennt mein aufgabengebiet ja garnicht,ihr neuestes war stundenweise den zahn habe ich ihr gezogen. Wieso müssen sie das denn machen? Meine antwort lautet Chef hat gesagt.
Musste so traurig dies hier auch klingt(habe nichts gegen blonde)
Gruppen bilden:
Gruppe 1.) Blond gefärbt
Gruppe 2.) Blond geboren
Gruppe 3.) gentechnisch Blond
Gruppe4.) erst unlängst endeckt die DNA-Blonden
und die alle darst du nicht aus den augen verlieren!
Bin ja Nebenamtlich das heisst sie müssen mich immer planen, habe es inzwischen durchsetzen können das in der Planung jetzt an dem Tag auch Fasi steht.
Angst und Geld habe ich nie gekannt, kann gut laufen.
Was das Drei-Gestirn immer wieder vergisst, meinen guten Draht zu den Hauptamtlichen sowie dem Chef für Personal- Soziales.
dann kommen immer die Fragen was wollte denn Herr .......?
der hat nach Ihnen gefragt.
Ich lasse Sie dann im eigenen Saft schmoren.
Erstellt am 13.03.2006 um 22:36 Uhr von w-j-l
Na dann, weiterhin viel Erfolg.
Ich habe mal eine Aktennotiz geschrieben und dann die Leitung gegeben, darauf stand in etwa:
"Begehung der Laborarbeitsplätze wurde vom Abteilungsleiter für nicht erforderlich gehalten. Ich habe Herrn XXX über die rechtliche Situation belehrt. Ich verweise darauf, dass mit dieser Mitteilung die Organisationsverantwortung wieder bei Ihnen als Leiter liegt."
Du glaubst nicht wie schnell dann plötzlich alles geht.