Erstellt am 19.05.2015 um 13:17 Uhr von Hartmut
Das mit dem leitenden Angestellten habe ich nicht so ganz verstanden. Jedenfalls ist er kein leitender Angestellter i.S.d. §5 BetrVG, sonst hätte er bei der BR-Wahl das passive Wahlrecht nicht gehabt. Das kannst du also vernachlässigen.
Nun ist er der Vorgesetzte eines zu kündigenden AN, und dadurch ist er in der Sache sogar ganz sicher befangen und sein Abstimmungsverhalten ist von vornherein klar. Allerdings ist er nicht (!) Betroffener, denn er soll ja nicht selbst gekündigt werden oder ein Familienangehöriger. Darum kann er an Beratung und Abstimmung teilnehmen. Verhindern lässt sich das nicht - außer durch ihn selbst, indem er an der Abstimmung von sich aus nicht teilnimmt.
Erstellt am 19.05.2015 um 13:23 Uhr von Dezibel
> Die Position des leitenden Angestellten ist ihm aber nicht klar zu zu ordnen.
Man kann auch nicht ein bisschen schwanger sein.
Entweder ist er es, oder nicht. Da er Ersatzmitglied ist, ist er kein leitender Angestellter. Ansonsten s. Hartmut.
Erstellt am 19.05.2015 um 13:29 Uhr von nicoline
*sonst hätte er bei der BR-Wahl das passive Wahlrecht nicht gehabt.*
Wer entscheidet denn letztendlich darüber, ob ltd. Angestellter oder nicht? Sind da Irrtümer möglich?
Würde im Augenblick aber auch nichts mehr ändern.
Erstellt am 19.05.2015 um 13:46 Uhr von Kölner
Und zur Frage:
Das EBRM darf und kann und sollte dabeisein. Warum auch nicht? Nur weil es vorgesetzt ist, ist es ja nicht im Sinne des BetrVG betroffen...
Erstellt am 19.05.2015 um 15:28 Uhr von gironimo
Es ist doch nur ein (Ersatz-)BR von vielen. Bei der Beschlussfassung zählt die Meinung der Mehrheit.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:26 Uhr von Lupine
„Das EBRM darf und kann und sollte dabeisein.“
Das ist gottseidank nicht richtig. Er darf nicht dabei sein!
Hier liegt eindeutig eine Interessenkollision vor und er wäre rechtlich verhindert und darf deshalb weder an der Diskussion noch Beschlussfassung teilnehmen.
Hier ist typischerweise davon auszugehen, dass das BRM sein Amt wegen seiner persönlichen Interessen nicht mehr mit der erforderlichen Unabhängigkeit wahrnehmen kann.
Irgendein Gericht hat auch erst vor Kurzem so entschieden. Werde bei Gelegenheit mal die ganzen gesammelten News durchschauen und es dann hier präsentieren.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:37 Uhr von Snooker
Gut aufgepasst @Lupine.
Selbst bei einer Interessenkollesion spricht man von einer zeitweiligen Verhinderung.
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Interessenkollision_bei_Betriebsratsbeschluss_Arbeitsgericht_Cottbus_09.02.2010_6BV46-09.html
Hätte ich dies geschrieben, hätte man mich gleich wieder in der Luft zerissen.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:39 Uhr von Kölner
@Lupine+snooker
Bitte nicht so einen Humbug schreiben und sich ein wenig mehr mit den AKTUELLEN Urteilen beschäftigen. Eure Angaben sind seit 2013 überholt. Ihr hattet das Cottbus-Urteil aus 2010 angeführt.
Das BAG urteilte, dass ein BRM grundsätzlich von seiner Organtätigkeit nur bei denjenigen Maßnahmen und Regelungen ausgeschlossen ist, die es INDIVIDUELL und UNMITTELBAR betreffen.
(BAG, Beschluss vom 24.04.2013, Az: 7 ABR 82/11)
Erstellt am 19.05.2015 um 16:49 Uhr von Snooker
@Kölner
Ich gebe Dir immer noch recht. Nur ist genau zu hinterleuchten ob ein unmittelbarer Vorgesetzter nicht ein gewisses Interesse daran hegen KANN das eine Person gekündigt wwerden kann oder nicht. Ich denke gda kann man sich nur dein Urteil und das von mir beschriebene nehmen und individuell entscheiden. Ich denke aber das kann man hier als Außenstehender nicht so zu 100 % entscheiden.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:52 Uhr von Kölner
Da ich mit Dir in keiner Weise mit Dir hier konferieren werde, kann man dem TE nur den Ratschlag geben, sich auf GAR KEINEN Fall auf Dein Gesäusel einzulassen.
Du verbreitest hier viel zu viel Unsinn, als dass man Dich ernst nehmen könnte.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:55 Uhr von Snooker
Dann schreib das doch auch mal dem Hensche, wenn Du meinst Das du mehr Ahnung hast. Aber bitte sag nicht mein Link ist richtiger wie deiner. Dieses Recht steht weder Dir noch mir zu dies zu beurteilen
Erstellt am 19.05.2015 um 16:59 Uhr von Kölner
Hensche-Beitrag = 2010
BAG-Urteil = 2013
Fällt Dir was auf?
Erstellt am 19.05.2015 um 17:11 Uhr von Snooker
Gibt es da einen Unterschied den ich nicht bemerkt habe, gerne posten hier. Meine Zeit ist leider begrenzt und ich muss in den Schlafmodus. Und solltest Du recht haben , schliesse ich mich dem an.
Erstellt am 19.05.2015 um 18:10 Uhr von Pjöööng
Das BAG hat doch sehr klar formuliert worauf es ankommt. Und demnach kann es nur eine Entscheidung des BRV geben: Das nachrückende Ersatzmitglied (Vorgesetzter) ist zu laden!
Erstellt am 19.05.2015 um 18:58 Uhr von Casablanca
Da bin ich mir jetzt aber nicht so sicher.
Ich meine, auch ende letzten Jahres ein neues Urteil gelesen zu haben, wo es um eine Kündigung ging.
Laut diesem Urteil, dass ich aber erst suchen müsste, wozu mir aber aktuell die Lust fehlt, sollen direkte Vorgesetzte hier aufgrund des bestehenden Interessenskonfliktes verhindert sein.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde in diesem Urteil auch darauf abgestellt, dass die im hier eingestellten unter der Randnr. 15 genannte erforderliche Unabhängigkeit dann nicht besteht, wenn ein direkter Vorgesetzter, der ja auch einen direkten Einfluss auf die Kündigungsgründe haben kann, über diese mitbestimmt.
Vielleicht sollten wir alle mal auf die Suche gehen, um hier letztlich Klarheit zu bekommen.
Erstellt am 19.05.2015 um 19:07 Uhr von Kölner
Dann such' doch!
Casablanca, ich wünschte mir, dass Du die von Dir gewünschten Regelungs- und Äusserungsbedarfe auch selbst einmal anwendest:
Nur schreiben, wenn man was zu sagen hat und nicht stets das Schild durch die Gegend tragen, auf dem steht, dass man es in Zukunft vielleicht einmal besser wissen könnte.
Und Lust ist übrigens das erste was Dich antreibt:
Vor allem der beharrliche Zwang, sich unbedingt ins Rampenlicht setzen zu müssen um aufzufallen (weil der Tag sonst so öde ist?).
Erstellt am 19.05.2015 um 20:03 Uhr von Casablanca
Keine Angst, wenn ich die Zeit und Gelegenheit zum Suchen habe, werde ich das auch machen.
Schon allein wegen einem wie dir, der es anscheinend nicht verträgt wenn man ihm widerspricht und dadurch allen ersichtlich wird, dass er nicht der Nabel der Nation ist.
Und Öde ist hier nur dein Geschreibsel. Allerdings dokumentiert es auch, dass du dir selbst ein Armutszeugnis ausstellst.
Ist dir dein Hodgkin Gelaber zu langweilig geworden?
Sei froh, dass ich nicht Snooker bin. Wäre ich er, hättest du schon mehr als nur eine Klage am Hals. Geht übrigens ganz einfach. Texte kopieren und dann per E-Mail an die Staatsanwaltschaft.
Du kannst es ja gerne einmal austesten.
Erstellt am 19.05.2015 um 20:11 Uhr von Moreno
Ich meine auch letztes Jahr ein Urteil gesehen zu haben wo es um eine Kündigung ging! Oh ja Orion das ist eine ganz tolle Aussage kann jeder was mit anfangen! Und auf eine Krankheit vom Snooker anzuspielen geht ja nun garnicht! Mann oh Mann
Erstellt am 19.05.2015 um 20:15 Uhr von Kölner
Gut. Den Nerv habe ich getroffen.
Aber dennoch, liebe Casablanca: Beschuldigst DU mich ernsthaft, Hodgkin zu sein? Vorsicht!
PS:
Verräterisch, dass wie von Geisterhand der Schund jetzt gerade gelöscht wurde im BR-Talk. Bravo, Casablanca et al. Das ist das Letzte.
Erstellt am 19.05.2015 um 20:32 Uhr von Hoppel
ArbG Berlin, 01.02.2013 - 28 Ca 18456/124
Redaktioneller Leitsatz:
Die Zulassung eines die Kündigung betreibenden Vorgesetzten als stimmberechtigten Teilnehmer der Anhörungsprozedur beim Betriebsrat verstößt gegen die normativen Vorgaben des § 103 Abs. 1 BetrVG. In Ermangelung ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrates ist eine darauf erfolgte Kündigung unwirksam.
Stellt sich also noch die Frage, ob dieses E-BRM in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter des zu Kündigenden an dem Kündigungsvorhaben mitgewirkt hat ...
Erstellt am 19.05.2015 um 20:42 Uhr von Kölner
Kannst Du, Hoppel, diesen Sachverhalt aus dem Inhalt der Fragestellung auch nur annähernd erschließen?
Erstellt am 19.05.2015 um 20:45 Uhr von BRHansPeter
Da der direkte Vorgesetzte in diesem Fall auch an Personalgesprächen mit Konsequenz einer Abmahnung teilgenommen hat gehen wir definitiv davon aus, dass er mitgewirkt hat.
Erstellt am 19.05.2015 um 20:46 Uhr von Kölner
Zu wenig: Hat er die Abmahnungen ausgesprochen? Und ich hielte es - trotz allem - lieber mit dem BAG.
Erstellt am 19.05.2015 um 20:48 Uhr von BRHansPeter
Nein, die Abmahnung hat die GL ausgesprochen.
Erstellt am 19.05.2015 um 20:49 Uhr von Kölner
Er ist einer im Gremium.
Lasst ihn dabeibleiben...
Erstellt am 19.05.2015 um 20:51 Uhr von Hoppel
@ Kölner
Egal dürfte sein, dass sowohl Vorgesetzter als auch gekündigter AN Mitglieder des BR waren.
Und ob dieser Vorgesetzter die Kündigung betrieben hat, ist nicht klar ... wie ich bereits schrieb!
Ansonsten halte ich die Urteilsbegründung für durchaus schlüssig, auch wenn ich noch nie ein solch schrecklich geschriebenes Urteil gelesen habe. :-)
Erstellt am 19.05.2015 um 20:53 Uhr von Kölner
Okay.
Ich las es gerade mal. Man könnte sympathisieren. Nun denn.
Was ist dem Fragesteller also zu raten?
Meinen Hut habe ich schon geworfen...
Erstellt am 19.05.2015 um 20:53 Uhr von Hoppel
Ihr habt mich überholt ...
Nur allein die Tatsache, dass dieses Ersatzmitglied an Personalgesprächen beteiligt war, reicht nicht = E-BRM ist einzuladen!
Erstellt am 20.05.2015 um 00:10 Uhr von blackjack
Man nehme, § 30 II. Ein Mitglied des Betriebsrats darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann:
(1) Dem Ehegatten oder früheren Ehegatten,
(2) einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade Verwandten oder einem durch Annahme an Kindes Statt Verbundenen,
(3) einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grade Verschwägerten oder
(4) einer von ihm Kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person.
Erstellt am 20.05.2015 um 07:15 Uhr von Hartmut
@Hoppel, du schreibst, das von dir bezeichnete Urteil beziehe sich auf §103 BetrVG. Wir haben's hier aber mit dem 'normalen' 102er zu tun. Denn wenn's um den Abschuss eines BRM geht, steht das immer sehr deutlich in der Problembeschreibung.
Dein Fund ist aber sehr interessant und ich würde das Urteil gerne mal nachlesen, finde es aber nicht. Hast du eventuell einen Zahlendreher im Aktenzeichen oder so? Danke für jede Hilfe! :)
Erstellt am 20.05.2015 um 08:51 Uhr von Pjöööng
Hartmut,
ist docheindeutig: Die "4" hinten ist zuviel. Die Jahreszahlen sind immer zweistellig.
Erstellt am 20.05.2015 um 15:26 Uhr von Casablanca
@Kölner
Dein Zitat: „Gut. Den Nerv habe ich getroffen.“
Nein, noch nicht! Wenn Du ihn wirklich triffst, könnte es aber interessant werden.
Dein Zitat: „Aber dennoch, liebe Casablanca: Beschuldigst DU mich ernsthaft, Hodgkin zu sein? Vorsicht!
Nicht liebe, lieber passt besser. Obwohl hier das „lieber“ nicht immer zutrifft.
Ja genau, ich bin der festen Überzeugung, dass DU und nur DU derjenige welcher bist.
Wenn dir das nicht gefällt, stehen dir ja gewisse Wege offen. Im Zweifel muss dann halt mal ein Textanalytiker her. Zumindest weiß man dann nicht nur virtuell, mit wem man es zu tun hat. Was bestimmt interessant werden dürfte.
Was ein Thor Programm ist, weist du hoffentlich. Und was möglich ist, wenn man ein solches nicht benutzt, sicher auch.
Nachstehend noch etwas zu deiner Erleuchtung:
http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/it-recht-onlinerecht/beleidigung-verleumdung-ueble-nachrede-straftatbestaende-bei-handlungen-im-netz.html
http://www.aufrecht.de/rechtsanwalt/it-recht-onlinerecht/beleidigung-im-internet.html
https:www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/rufschaedigung/meinungsfreiheit.aspx
Hier dürfte der Beitrag zu virtuellen Nicknamen besonders interessant sein.
Dein dir alles Gute wünschender und noch lieber Casablanca.
Erstellt am 20.05.2015 um 15:39 Uhr von Kölner
Liebe Casablanca,
Deinen Nerv habe ich getroffen - kein Ding. Du musst nur noch lernen dazu zu stehen!
Es heisst im übrigen TOR-Programm. Macht aber auch nichts.
Sollte ich mich zu rechtlichen Schritten GEGEN Dich entscheiden, wirst Du es merken. Ich bin mir im übrigen sicher, dass DU und nur DU das gewesen bist und hier nur ablenken willst.
Aber:
Diese Diskussion wird hier weder dem TE noch jemand anderem gerecht und dient wiederholt nur der Ablenkung. Und ich bin mir gaaaanz sicher, dass Deine alteregos jetzt erst einmal nichts mehr schreiben werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... ;-)
Erstellt am 20.05.2015 um 16:37 Uhr von Casablanca
„Sollte ich mich zu rechtlichen Schritten GEGEN Dich entscheiden, wirst Du es merken. Ich bin mir im übrigen sicher, dass DU und nur DU das gewesen bist und hier nur ablenken willst.“
Jab, dann sei es so! Ich bin in freudiger Erwartung! Zu entscheiden, wer es dann wirklich gewesen ist, überlassen wir dann aber besser anderen. Schließlich wollte ich schon immer mal einen Textanalytiker und dessen Techniken kennenlernen.
Du bist und bleibst aber dennoch nur ein kleiner Fantast, über den man sich im Grunde nur noch amüsieren kann.
Darum auch ein herzliches Danke von mir! Du hast zum Erlangen meiner aktuellen Heiterkeit einen hohen Anteil beigetragen.
Erstellt am 20.05.2015 um 16:49 Uhr von Snooker
Eigentlich gehöhrt es garnicht hier her, weil es dem Fragesteller nicht als Antwort dient. Möchte dennoch hier sagen das es mir völlig schnuppe ist wer dieser Hodgkin ist. An der Art wie ich dort im Talk Antworte sollte man schon merken das ich mich über die Person lustig mache.
Watt Kölner und seine arrogante Art hier betrifft ist es mir vollkommen Wurscht ob er meiner Meinung ist oder nicht. Ich finde es nur immer belustigend....wenn ich sage heute ist Mittwoch, versucht er mit Sicherheit den anderen hier was anderes zu verkaufen. Aber damit muss auch er selber mit klar kommen. Ist mir bendso Wurscht.
Und es bleibt dabei, hat der Vorgesetzte selbst indirekt am ganzem mit gewirkt ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 20.05.2015 um 16:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (Snooker):
"Und es bleibt dabei, hat der Vorgesetzte selbst indirekt am ganzem mit gewirkt ist ein Ersatzmitglied zu laden."
Das Bundesarbeitsgericht hat es in dem oben zitierten Urteil anders gesehen und auch aus dem Berliner Urteil lässt sich das überhaupt nicht ableiten!
Erstellt am 20.05.2015 um 17:35 Uhr von Nubbel
wie das bag irgendetwas sieht interessiert einen snooker nicht. und orions casablanka liest und interpretiert sich auch nur alles zurecht. das man sich dann hinter erheiterung versteckt spricht für eine gewisse d......
Erstellt am 20.05.2015 um 17:37 Uhr von Snooker
Das BAG hat es zu dem gestellten Antrag anders gesehen. Was aber würde Dir zu dem Urteil der letzte Absatz im folgendem Link
Nachtrag
Sorry vergessen
sagen.http://www.humanresourcesmanager.de/ressorts/artikel/darf-er-oder-darf-er-nicht