Hallo an alle

Meine Frage:

Darf ein Betriebsratsmitglied oder gar Vorsitzender welcher aktiv in dem Unternehmen arbeitet (Unternehmensgröße: 45 Personen), auch noch mit seinem Nebengewerbe, Aufträge der Fa.in welcher er die Funktion des Betriebsrats inne hat, erhalten?
Wenn nein, ist dies sogar gesetzlich verboten?
Ich denke dies würde eine gewisse Befangenheit darstellen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.