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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befangenheit?

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Peterschmeinta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle

Meine Frage:

Darf ein Betriebsratsmitglied oder gar Vorsitzender welcher aktiv in dem Unternehmen arbeitet (Unternehmensgröße: 45 Personen), auch noch mit seinem Nebengewerbe, Aufträge der Fa.in welcher er die Funktion des Betriebsrats inne hat, erhalten? Wenn nein, ist dies sogar gesetzlich verboten? Ich denke dies würde eine gewisse Befangenheit darstellen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

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Community-Antworten (3)

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Lotte

23.01.2008 um 20:35 Uhr

Peterschmeinta, wenn Du nach Vorteilsnahme gefragt hättest (wobei ich auch diese auf dem ersten Blick nicht sehe)...aber Befangenheit?

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Peterschmeinta

23.01.2008 um 20:45 Uhr

Wenn der Betriebsrat zusätzlich noch von dem Unternehmen profitiert, denke ich dann hat dies doch Auswirkungen auf seine Entscheidungen, oder? Entscheidet er gegen das Unternehmen, dann verliert er zusätzliches Geld.

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paula

23.01.2008 um 22:02 Uhr

ihr habt da ein moralisches Problem... aber eher kein rechtliches

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