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Befangenheit

J
Jörn
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich die Teilnahme eines Mitglieds des BRs an der Abstimmung über ein mich betreffende Einzelmaßnahme (Umgruppierung ) verhindern?

Fall 1, ich bin sein Vorgesetzter und er muss mit Repressalien rechnen, wenn die Entscheidung nicht in meinem Interesse liegt Fall 2, er ist mein Vorgesetzter und er will keinen weiteren Gott neben sich haben

Wurde da schon mal drüber diskutiert?

MfG Jörn

3.56802

Community-Antworten (2)

C
Catweazle

03.01.2007 um 22:14 Uhr

Jörn,

Meiner Meinung nach gibt es nichts zu diskutieren. Du wirst die Teilnahme des BRM nicht verhindern können. Wozu auch? Die Einflussnahme dieses BRM an der Beratung und Abstimmung dürftest du nicht erfahren. Vielleicht hat es sich an der Abstimmung noch nicht einmal beteiligt.

H
Heini

04.01.2007 um 00:29 Uhr

Der Gesprächspartner des BR ist die GF oder eine beauftragte Person und nicht wichtige Vorgesetzte.

LAG Hamm, Urt. v. 10.1.1996, 3 Sa 566/95

  1. Der Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied nicht die Teilnahme an einer Betriebsrats- sitzung wegen vordringlicher Arbeiten in seinem Arbeitsbereich untersagen.
  2. Die Teilnahmepflicht an einer Betriebsratssitzung muß nur dann zurückstehen, wenn eine betriebliche Notsituation (z.B. Überschwemmung, Feuer usw.) gegeben ist.

Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG darstellen LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03

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