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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterliege ich einer Befangenheit ?

M
myself
Apr 2024 bearbeitet

Hallo , zwei meiner Arbeitskollegen die enge private Freunde von mir sind ,stehen aus unterschiedlichen Gründen vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Betriebsrat wovon ich Mitglied bin ,wurde in meiner Gegenwart durch die Betriebsleitung mündlich hierüber informiert.

Nun meine Frage : Bin ich durch diese private Freundschaft befangen , und darf nicht an einen möglichen Beschluss ,oder Sitzungen die dieses Thema bearbeiten teilnehmen ?

Zweite Frage : Die beiden Kollegen sollen zur nächsten Sitzung eingeladen werden um Ihre Sichtweise dem Betriebsrat darlegen zu können .Wer muss diese Einladung schreiben ? Reicht eine mail oder bedarf es des Postweges per Einschreiben ?

VG myself

1.02007

Community-Antworten (7)

M
Moreno

11.04.2024 um 22:46 Uhr

Natürlich bist du nicht befangen! Wer diese Einladung schreibt beschließt das Gremium!

C
celestro

11.04.2024 um 23:58 Uhr

Mail, Telefonanruf, mündlich ... völlig egal. Ein Einschreiben oder ähnliches ist absolut nicht notwendig.

A
Agassi0

12.04.2024 um 08:56 Uhr

Solange Du nicht verwandt mit den Kollegen bist, kann von Befangenheit hier keine Rede sein. Und über eine Einladung zur BR-Sitzung könnt ihr im Gremium beraten und diese dann ( wie celestro schrieb) per Mail, Telefon oder mündlich an die Kollegen weiterleiten. Alles andere wäre übertriebener Aktionismus

C
celestro

12.04.2024 um 14:20 Uhr

"Solange Du nicht verwandt mit den Kollegen bist, kann von Befangenheit hier keine Rede sein."

Und selbst wenn eine Verwandschaft bestehen würde, wäre das in der Mehrzahl der Fälle kein Grund für eine Befangenheit.

OH
Olav HB

15.04.2024 um 13:07 Uhr

Ich würde die Frage nach der Befangenheit zunächst losgelöst von der rechtliche Definition betrachten. Kann ich meine persönliche Freundschaft, mit alle Information die ich habe und möglicherweise nicht beim BR bekannt ist, völlig zur Seite schieben bei der Beurteilung der Frage, ob die Kündigung widersprochen werden soll oder nicht? Wenn nein, dann würde ich mich selbst für befangen erklären und den betreffenden Teil der Sitzung nicht wahrnehmen. So vermeidet man jeder Anschein von befangenheit.

Ganz ehrlich, ich denke, dass ich bei engeren und langjährigen Freundschaften nicht die Objektivität haben würde. Das finde ich auch nicht schlimm, ich muss dann, einfach meiner Integrität wegen, konsequent sein.

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