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Befangenheit des AG

G
Grummel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann ein Arbeitgeber/Geschäftsführer die Zusammenarbeit mit dem BR bzw. BR-Vorsitzenden, wegen Befangenheit, ablehnen?

Folgende Problematik: Der jetzige BR-Vorsitzende ist Sohn des ehemaligen AG/GF. Außerdem ist ehemaliger AG/GF jetzt Konkurrenz. Deswegen will jetziger AG/GF keine bzw. wenig Informationen an BRV geben. Aber laut BetrVG müssen doch AG und BR vertrauensvoll zusammenarbeiten, egal was für verwandschaftliche Verhältnisse bestehen, oder?

Danke & Gruß

5.60902

Community-Antworten (2)

E
ego112

01.11.2007 um 16:24 Uhr

Ich weiss zwar nicht, inwieweit ein BR befangen sein kann. Ablehnen kann der AG , es hat bloss keinen Nährwert denn er ist ja vom BetrVG her verpflichtet, mit Euch vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

K
Kölner

02.11.2007 um 16:00 Uhr

@Grummel ego112 hat selbstverständlich im Sinne des Gesetzes recht!

Empfehlenswert wäre es dennoch, dem Sohn des Konkurrenten die Niederlegung des BR-Mandates, wenigstens des BRV-Mandates nahezulegen!

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