kann ein Arbeitgeber/Geschäftsführer die Zusammenarbeit mit dem BR bzw. BR-Vorsitzenden, wegen Befangenheit, ablehnen?
Folgende Problematik: Der jetzige BR-Vorsitzende ist Sohn des ehemaligen AG/GF. Außerdem ist ehemaliger AG/GF jetzt Konkurrenz. Deswegen will jetziger AG/GF keine bzw. wenig Informationen an BRV geben. Aber laut BetrVG müssen doch AG und BR vertrauensvoll zusammenarbeiten, egal was für verwandschaftliche Verhältnisse bestehen, oder?
Danke & Gruß
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