Kennt jemand ein Urteil indem es um folgendes geht: wir haben im betriebsrat beschlossen, dass ein betriebsratsmitglied am Donnerstag und Freitag jeweils ganztägig freigestellt werden soll wegen betriebsratsarbeit. Arbeitgeber ist zeitig informiert worden und ist einverstanden. Am besagten Tag hat das freizustellende Mitglied aber keine Lust auf die Büroarbeit (wie gesagt per Beschluss freigetsllt) und geht lieber arbeiten.
Der Arbeitgeber sagt jetzt, das das nicht ginge: erst freistellen und dann nicht wahrnehmen. Dazu braucht man einen neuen beschluss.
Mal abgesehen von der hilfreichen Haltung des Mitglieds, kennt ihr ein urteil dazu das die Thesen des Arbeitgebers stützt?