Erstellt am 08.05.2015 um 07:21 Uhr von ickderdicke
Logo, dafür wurde uns die Sprache gegeben.
Erstellt am 08.05.2015 um 08:06 Uhr von Achja
Na klaro, müsst ihr! Wir machen uns nach einer telefonischen und mündlichen Anfrage sofort einige Gesprächsnotizen mit Datum und Uhrzeit des Gesprächs. Wenn es sich ergibt, lassen wir die Notizen vom Fragenden gegenzeichnen.
schönen Tag dir!
Erstellt am 08.05.2015 um 09:15 Uhr von gironimo
Da, wo es schriftlich sein muss, wird der Arbeitgeber es schon von sich aus schriftlich machen.
Und mündliche Anfragen von AN dürften der Normalfall sein.
Erstellt am 08.05.2015 um 09:30 Uhr von Nubbel
Erstellt am 08.05.2015 um 15:22 Uhr von ennokirbach
Ich wurde gefragt warum in einem unserer Objekte die Mitarbeiter von 12 Stunden Dienst
0,75h als Pause abgezogen werden obwohl eine Pause nicht möglich ist.
Erstellt am 08.05.2015 um 15:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (ennokirbach):
"Ich wurde gefragt warum in einem unserer Objekte die Mitarbeiter von 12 Stunden Dienst
0,75h als Pause abgezogen werden obwohl eine Pause nicht möglich ist."
Was hätte es hier für einen Sinn, den Fragesteller zu einer schriftlichen Anfrage aufzufordern?
Erstellt am 08.05.2015 um 15:33 Uhr von ennokirbach
Eigentlich nicht viel,da unser Chef sich dann die Mitarbeiter in einem persönlichen unter vier Augen Gespräch zurecht redet. War schon ein paar mal so.
Erstellt am 08.05.2015 um 15:48 Uhr von Pjöööng
Sorry,
aber ich verstehe das Ganze immer weniger.
Zu Euch (Betriebsrat) kommen Kollegen und fragen, warum bei einem 12 Stunden Dienst 45 Minuten Pause abgezogen werden und das berichtet Ihr an Euren Arbeitgeber damit dieser mit den Arbeitnehmern dazu ein Gespräch führen kann?
Warum ladet Ihr Euren Arbeitgeber in so einem Falle nicht in die Sitzung ein und bittet Ihn, Euch die Rechtsgrundlage für 12 Stunden Schichten darzulegen (falls Ihr diese noch nicht kennt) und die Pausenregelungen in diesen Schichten zu erläutern?
Erstellt am 08.05.2015 um 16:55 Uhr von Snooker
Ich hingegen kann mir schon vorstellen warum ein MA dies auch schriftlich aben Möchte. Nehme nur mal den Fall das dort gar keine 12 Std. Schichten erlaubt sind im Betrieb.......weiter noch keine Pause möglich. Hey der AG hat dafür zu sorgen das jeder AN seine Pause macht....dazu ist er verpflichtet.
Jetzt nehm mal beides zusammen und einen MA der dagegen vor gehen will.
Erstellt am 08.05.2015 um 21:49 Uhr von Pjöööng
Snooker,
es ging um eine mündliche Anfrage und nicht darum dass der AN eine schriftliche Antwrot haben wollte.
Erstellt am 09.05.2015 um 07:11 Uhr von ennokirbach
Danke Snooker,genau darum geht es.Unser BR ist noch ziemlich jung und unsere Firma ist ein Sicherheitsunternehmen.Ihr könnt mir glauben unser AG macht es uns verdammt schwer und er will uns immer wieder seine "Macht" demonstrieren.Im Gegensatz dazu haben wir aber auch schon einiges positives für unsere MA erreicht.
Erstellt am 09.05.2015 um 09:25 Uhr von gironimo
Gerade wenn es um Machtspiele geht, würde ich auf keinen Fall mit einer schriftlichen Stellungnahme eines AN zum Chef gehen und ihm den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen (keine Pausen zu ermöglichen) vorhalten. Die Rache des Chefs gegenüber dem Kollegen scheint gewiss.
Vielmehr solltet Ihr - wenn Ihr das Problem nicht schon kanntet - umgehend von Euren Rechten konsequent gebrauch machen. Geht zum Chef und fordert ihn auf darzulegen, wann denn die Kollegen tatsächlich Pausen machen können. Regelt mit ihm die Schichtpläne und stimmt keiner Mehrarbeit zu, wenn dadurch gegen das ArbZG verstoßen wird usw.
Und wenn der AG einfach macht - zieht auch mal den § 23.3 BetrVG.
Erstellt am 11.05.2015 um 15:57 Uhr von celestro
Die Frage war, ob man auf diese mündliche "Eingabe" reagieren muß. Von "das schriftliche mit zum AG zu nehmen und ihm vorzulegen war überhaupt keine Rede.