Naja ganther, dann erklär mir bitte einmal, was der Gesetzgeber mit dem nachstehenden gemeint haben will?
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80 BetrVG – Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. 1.
darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
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Doch bestimmt nicht, sich nur hinzustellen und mit einem wachen Auge gefordertes zu beobachten. Um dann zu der Erkenntnis zu gelangen, dass einem eine Kontaktaufnahme zur hier zuständigen GW zuviel Aufwand ist, und man daher das andere Auge auch noch schließt und lieber seine gerade anliegende Entspannungsphase fortführt.
Den Weg zum AG, um diesen Aufzufordern gefälligst seinen Pflichten nachzukommen, spare ich mir dann natürlich auch. Gibt dann doch sowieso wieder nur unnötigen Stress.
Ist es nicht so, dass bereits im ersten Grundlagenseminar einem neu gewählten BRM vermittelt wird, dass der § 80 des BetrVG derjenige ist, der das Groh der auf einen neuen BR zukommenden Aufgaben hinsichtlich der Informations- und Initiativrechte umschreibt? Und ist eine Aufgabe nicht etwas, was ich zu erfüllen habe? Oder etwas was mir je nach Stimmungslage die Wahl lässt?
Ich denke doch, dass wir gerade in einem BR-Forum nicht so leichtfertig mit einem: „kannste, musste aber nicht, bringt auch nichts, ist nur unnötiger Aufwand“ umgehen sollten. Denn gerade die in § 80 aufgeführten Themen sind ein betriebsverfassungsrechtlicher Auftrag und Zielvorgaben, denen man sich auch annehmen sollte.
Sorry, aber wenn man sich das aussuchen könnte, habe ich über Jahrzehnte etwas falsch gemacht.