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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

anonyme Anfragen

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wie haltet ihr es mit Anfragen der MA wenn diese anonym bleiben wollen, es aber um eine Sache geht, bei der der BR Mitbestimmungsrecht hat und raus kommt, dass der BR nicht vom AG einbezogen wurde?

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

09.05.2011 um 15:14 Uhr

. . . wir sind für jeden Hinweis, egal ob mit Name und Adresse, oder anonym dankbar. Dafür gibts einen Briefkasten, in den jeder einen Zettel stecken kann. Nachteil bei anonymen Hinweisen: man kann den Hinweisgeber nicht informieren, was wir unternommen haben. Anonyme Hinweise, die jedoch deshalb als solche verfasst werden, weil nur unqualifiziertes Zeug enthalten ist, wandern in den Papierkorb. Mitunter reicht ja schon der Hinweis: "schaut Euch bitte mal die Schichtpläne vom Bereich xy genau an - da wird seit einem Vierteljahr ein MA bei der Schichtverteilung benachteiligt" um uns aufmerksamer hinschauen zu lassen (bei 300 MA gelingt das nicht immer). Wobei wir stets bei Betriebsversammlungen auch darauf verweisen, dass alle Gespräche auch vertraulich behandelt werden, denn wollen wir uns nix vormachen - viele MA haben einfach und verständlicherweise Angst, sich offen zu äußern . . .

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