Meine Meinung: Ja, nur der Wahlbewerber darf unterstützende Unterschriften sammeln. Er darf auch niemanden mit dem Sammeln von unterstützenden Unterschriften beauftragen.

"Die Sammlung von Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag zählt nicht als Arbeitszeit. Generell ist es laut Gericht für die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zumutbar, die Sammlung von Stützunterschriften in die arbeitsfreie Zeit zu legen." (laut ZB-Spezial, Seite 104)

Könnt ihr mir gesetzliche Bestimmungen sowie Gerichtsurteile nennen? Danke.