Erstellt am 13.12.2022 um 18:38 Uhr von celestro
Tut mir leid, aber ich halte Deine Meinung in diesem Fall für völlig falsch. Wieso sollte denn nur der Bewerber sammeln dürfen?
Der Bewerber wird meist selbst sammeln, weil andere für ihn ja keine Anstrengung auf sich nehmen werden.
Erstellt am 14.12.2022 um 08:27 Uhr von rtjum
natürlich können auch andere Stützunterschriften sammeln, wieso auch nicht.
Nur werden, wie celestro schon schreibt, die wenigstens sowas "just for fun" mal machen.
Erstellt am 14.12.2022 um 10:44 Uhr von Relfe
Du wirst kein Urteil finden, dass das Sammeln der Stützunterschrift auf den Bewerber festlegt.
Natürlich darf auch jeder andere MA Stützunterschriften sammeln. Man kann die Liste auch "öffentlich" z.B. in der Kantine auslegen und um so Stützunterschriften zu bekommen.
Ansonsten würden Personenkreise als Wahlbewerber ausgeschlossen, die nicht die Möglichkeit haben Stützunterschriften persönlich zu sammeln, z.B. MA die aufgrund einer Behinderung keine Zugang zu allen Betriebsabteilungen haben.
Erstellt am 19.12.2022 um 16:45 Uhr von Michael125
Solche Antworten, aus dem Bauch heraus und ohne Beleg, sind wenig sinnvoll.
Erstellt am 19.12.2022 um 17:43 Uhr von celestro
das ist nicht aus dem Bauch heraus ... es ist unsinnig zu glauben, das die Unterschriften nur der Bewerber / die Bewerber sammeln dürfen.
Erstellt am 20.12.2022 um 09:41 Uhr von Relfe
@Michael
wieso sollte es Belege für etwas geben, das es nicht gibt?
Es ist nirgendwo im Gesetz/Wahlordnung o.ä.dahingehend eine Einschränkung erfolgt, das die Stützunterschriften nur vom Bewerber selbst eingeholt werden dürfen, somit dürfen das alle. (sogar dein Konkurrent darf für Dich Stützunterschriften sammeln)
Die von Dir "gewünschte" Einschränkung gibt es nicht und Beweise für nicht-exitentes sind nicht möglich.
(ein Alibi beweist auch nicht das du etwas nicht getan hast. Es beweist das Du etwas anders getan hast und im Rückschluss die Tat nicht begangen haben kannst)
Erstellt am 20.12.2022 um 10:40 Uhr von Michael125
Wer sind "alle"? Müssen diese Sammler Mitarbeiter des Betriebs , wahlberechtigt sein?
Erstellt am 20.12.2022 um 11:09 Uhr von celestro
"Müssen diese Sammler Mitarbeiter des Betriebs , wahlberechtigt sein?"
Nein / Nein
es werden aber oftmals Mitarbeiter sein ... denn sie müssen ja in die Firma kommen und in den wenigsten Fällen wird ein Chef etc. es erlauben, das da irgendwelche Fremden herumlaufen.
Und woher sollen diese Sammler auch kommen? Denkst Du, ein Kandidat würde Menschen dafür bezahlen, um für ihn die Unterschriften zu sammeln? Oder seine Freunde mitbringen?
Die Kollegen werden ja vermutlich auch ihre Unterschrift eher geben, wenn der Kandidat "selbst sammelt".