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Darf nur der Wahlbewerber Stützunterschriften sammeln?

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Michael125
Dez 2022 bearbeitet

Meine Meinung: Ja, nur der Wahlbewerber darf unterstützende Unterschriften sammeln. Er darf auch niemanden mit dem Sammeln von unterstützenden Unterschriften beauftragen.

"Die Sammlung von Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag zählt nicht als Arbeitszeit. Generell ist es laut Gericht für die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zumutbar, die Sammlung von Stützunterschriften in die arbeitsfreie Zeit zu legen." (laut ZB-Spezial, Seite 104)

Könnt ihr mir gesetzliche Bestimmungen sowie Gerichtsurteile nennen? Danke.

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Community-Antworten (8)

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celestro

13.12.2022 um 19:38 Uhr

Tut mir leid, aber ich halte Deine Meinung in diesem Fall für völlig falsch. Wieso sollte denn nur der Bewerber sammeln dürfen?

Der Bewerber wird meist selbst sammeln, weil andere für ihn ja keine Anstrengung auf sich nehmen werden.

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rtjum

14.12.2022 um 09:27 Uhr

natürlich können auch andere Stützunterschriften sammeln, wieso auch nicht. Nur werden, wie celestro schon schreibt, die wenigstens sowas "just for fun" mal machen.

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Relfe

14.12.2022 um 11:44 Uhr

Du wirst kein Urteil finden, dass das Sammeln der Stützunterschrift auf den Bewerber festlegt. Natürlich darf auch jeder andere MA Stützunterschriften sammeln. Man kann die Liste auch "öffentlich" z.B. in der Kantine auslegen und um so Stützunterschriften zu bekommen. Ansonsten würden Personenkreise als Wahlbewerber ausgeschlossen, die nicht die Möglichkeit haben Stützunterschriften persönlich zu sammeln, z.B. MA die aufgrund einer Behinderung keine Zugang zu allen Betriebsabteilungen haben.

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Michael125

19.12.2022 um 17:45 Uhr

Solche Antworten, aus dem Bauch heraus und ohne Beleg, sind wenig sinnvoll.

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celestro

19.12.2022 um 18:43 Uhr

das ist nicht aus dem Bauch heraus ... es ist unsinnig zu glauben, das die Unterschriften nur der Bewerber / die Bewerber sammeln dürfen.

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Relfe

20.12.2022 um 10:41 Uhr

@Michael

wieso sollte es Belege für etwas geben, das es nicht gibt? Es ist nirgendwo im Gesetz/Wahlordnung o.ä.dahingehend eine Einschränkung erfolgt, das die Stützunterschriften nur vom Bewerber selbst eingeholt werden dürfen, somit dürfen das alle. (sogar dein Konkurrent darf für Dich Stützunterschriften sammeln) Die von Dir "gewünschte" Einschränkung gibt es nicht und Beweise für nicht-exitentes sind nicht möglich. (ein Alibi beweist auch nicht das du etwas nicht getan hast. Es beweist das Du etwas anders getan hast und im Rückschluss die Tat nicht begangen haben kannst)

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Michael125

20.12.2022 um 11:40 Uhr

Wer sind "alle"? Müssen diese Sammler Mitarbeiter des Betriebs , wahlberechtigt sein?

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celestro

20.12.2022 um 12:09 Uhr

"Müssen diese Sammler Mitarbeiter des Betriebs , wahlberechtigt sein?"

Nein / Nein

es werden aber oftmals Mitarbeiter sein ... denn sie müssen ja in die Firma kommen und in den wenigsten Fällen wird ein Chef etc. es erlauben, das da irgendwelche Fremden herumlaufen.

Und woher sollen diese Sammler auch kommen? Denkst Du, ein Kandidat würde Menschen dafür bezahlen, um für ihn die Unterschriften zu sammeln? Oder seine Freunde mitbringen?

Die Kollegen werden ja vermutlich auch ihre Unterschrift eher geben, wenn der Kandidat "selbst sammelt".

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