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Stützunterschrift auch vom Wahlbewerber?

L
Laubi
Nov 2016 bearbeitet

Wahlbewerber und Stützunterschriften auf einem Wahlvorschlag: Kann man als Wahlbewerber im Teile 1 auf einer Wahlliste stehen (und unterschreiben) und gleichzeitig im Teil 2 bei den Stützunterschriften unterschreiben? (Ich unterstütze damit ja die anderen Bewerber auf der Liste) oder wird die Liste damit ungültig? Gibt es dazu einen klaren Hinweis in irgndeinem Gesetz oder so?

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Community-Antworten (7)

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rolfo2

25.02.2009 um 14:27 Uhr

Lies mal die Wahlordnung zum BetrVG. Natürlich kann ich mir als Wahlbewerber selbst eine Stützunterschrift geben wie ich mich auch selbst wählen kann

W
w-j-l

25.02.2009 um 14:27 Uhr

Klar kann man das. Alle Kandidaten können den eigenen Wahlvorschlag/Liste auch mit eigenen Unterschriften stützen.

Das findest Du nicht direkt im Gesetzestext, sondern im Kommentar zum § 14 BetrVG, z.B. bei Däubler in der RN 30:

"Auch Wahlbewerber können den Wahlvorschlag unterzeichnen, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind (BAG 12. 2. 60, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG; Fitting, Rn. 51)."

K
Kölner

25.02.2009 um 14:28 Uhr

@Laubi Du bist aber nicht im Wahlvorstand, oder?

W
w-j-l

25.02.2009 um 14:32 Uhr

Kölner, sehe ich da weit aufgerissene Augen und Entsetzen im Blick, wenn ich zwischen die Zeilen Deiner Nachfrage schaue?

B
barevi

25.02.2009 um 14:58 Uhr

@w-j-l

Ich interpretiere jetzt mal die "weit aufgerissenen Augen und das Entsetzen im Blick" von unserem kölner:

Als Wahlvorstand sollte man sowas eben wissen und nicht nachfragen müssen (kölner berichtige mich, wenn ich Dich (noch) zu wenig kenne) ;-)))

K
Kölner

25.02.2009 um 15:30 Uhr

@barevi Da magst Du wohl recht haben.

@w-j-l Wir sind halt doch manchmal wie ein altes Ehepaar! ;-)

L
Laubi

25.02.2009 um 15:52 Uhr

Danke für Eure flotten Antworten! Keine Sorge: ich nix Wahlleiter - will nur ne eigene Liste aufstellen und nicht gleich jedes Fettnäpfchen benutzen!

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