Erstellt am 25.02.2009 um 13:27 Uhr von rolfo2
Lies mal die Wahlordnung zum BetrVG. Natürlich kann ich mir als Wahlbewerber selbst eine Stützunterschrift geben wie ich mich auch selbst wählen kann
Erstellt am 25.02.2009 um 13:27 Uhr von w-j-l
Klar kann man das. Alle Kandidaten können den eigenen Wahlvorschlag/Liste auch mit eigenen Unterschriften stützen.
Das findest Du nicht direkt im Gesetzestext, sondern im Kommentar zum § 14 BetrVG, z.B. bei Däubler in der RN 30:
"Auch Wahlbewerber können den Wahlvorschlag unterzeichnen, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind (BAG 12. 2. 60, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG; Fitting, Rn. 51)."
Erstellt am 25.02.2009 um 13:28 Uhr von Kölner
@Laubi
Du bist aber nicht im Wahlvorstand, oder?
Erstellt am 25.02.2009 um 13:32 Uhr von w-j-l
Kölner,
sehe ich da weit aufgerissene Augen und Entsetzen im Blick, wenn ich zwischen die Zeilen Deiner Nachfrage schaue?
Erstellt am 25.02.2009 um 13:58 Uhr von barevi
@w-j-l
Ich interpretiere jetzt mal die "weit aufgerissenen Augen und das Entsetzen im Blick" von unserem kölner:
Als Wahlvorstand sollte man sowas eben wissen und nicht nachfragen müssen (kölner berichtige mich, wenn ich Dich (noch) zu wenig kenne) ;-)))
Erstellt am 25.02.2009 um 14:30 Uhr von Kölner
@barevi
Da magst Du wohl recht haben.
@w-j-l
Wir sind halt doch manchmal wie ein altes Ehepaar! ;-)
Erstellt am 25.02.2009 um 14:52 Uhr von Laubi
Danke für Eure flotten Antworten!
Keine Sorge: ich nix Wahlleiter - will nur ne eigene Liste aufstellen und nicht gleich jedes Fettnäpfchen benutzen!