Stützunterschriften - Wahlbewerber
dürfen die Namen von Unterstützern bekannt gemacht werden.
Community-Antworten (1)
03.03.2010 um 17:25 Uhr
wem sollen die bekannt gemacht werden, geht niemand was an ausser den Wahlberwerbern und dem Wahlvorstand der sie zu prüfen hat. Ich rate dringend davon ab sowas bekannt zu geben.
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