Erstellt am 12.03.2014 um 08:25 Uhr von rolfo
Wenn auf der Stützerliste klar erkennbar ist welche Liste gestützt werden soll, dazu jeweils eine Kopie der Bewerberliste anhängt sehe ich da kein Problem
Erstellt am 12.03.2014 um 09:20 Uhr von gironimo
Am Besten macht Ihr eine Kopie der Kandidatenlisten und lasst direkt auf dieser Kopie unterschreiben. Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, dass sich die Unterschriften auf die gleiche Liste beziehen.
Ich persönlich halte ehrlich gesagt nicht viel von zusammengehefteten Einzelzetteln. Besser wäre ein Blatt mit allen Unterschriften. Vielleicht solltest Du vorher einmal kontakt mit dem Wahlvorstand aufnehmen und fragen, wie und in welcher Form er Eure Vorgehensweise akzeptiert.
Erstellt am 12.03.2014 um 09:35 Uhr von Pjöööng
Diese Zusammenhefterei ergibt nur dann einen Sinn, wenn die Heftung vor dem Einsammeln der Unterschriften erfolgt.
Am sinnvollsten erscheint mir, die Listen zu kopieren und auf der Rückseite der Kopien die Stützunterschriften zu sammeln.
Erstellt am 12.03.2014 um 20:17 Uhr von Hartmut
Hallo Sommerbiene, ihr könnt das im Prinzip so machen, nur nicht mit Kopien der Vorschlagslisten, sondern mit Ausfertigungen (sprich Originalen). Fitting meint dazu, es sei 'zulässig, dass eine Vorschlagsliste in mehreren gleich lautenden Ausfertigungen bei den ArbN zur Unterzeichnung umläuft; jedoch müssen alle Ausfertigungen inhaltlich übereinstimmen und sämtliche ... Angaben enthalten.' (Fitting 25. Aufl. Rn 13 zu §6 WO). Lange Zeit stand Fitting damit alleine, inzwischen schließen sich auch die anderen Kommentare an, z.B. Däubler 2013.
Sprich: Wenn ihr mit sagen wir 5 Leuten gleichzeitig losziehen wollt, macht 5 Ausfertigungen der Vorschlagsliste fertig, d.h. jeder Kandidat unterschreibt 5 mal (pro Ausfertigung ein Mal). Dann kann jede dieser Ausfertigungen ihre eigenen Stützunterschriften sammeln gehen, die ihr zuletzt zu einer großen Liste zusammenfügt und abgebt.