Hallo zusammen,
in kürze steht eine mehrtägige Betriebsschließung wegen einer Reperatur der Stromversorgung im Auftrag des AG an. Es handelt sich um Stromversorgung innerhalb des Betriebes. Müssen die ausgefallen Arbeitsstunden bezahlt werden oder müssen die AN ihr Stundenkonto belasten bzw. Urlaub nehmen? Im BGB steht wohl das in o.g. Situation der AG bezahlen soll. Gibt es eine Frist bis wann der AG die Stilllegung angekündigt haben muß um sich vor einer Bezahlung zu drücken?
Ich habe dazu keine schlüssige Antwort gefunden.
Wir können bzw. müssen dazu eine BV machen, aber ohne rechtsverbindliches Wissen ist es halt schwierig.
Danke in voraus Angler