Bezahlung bei Betriebsschließung
Hallo zusammen, in kürze steht eine mehrtägige Betriebsschließung wegen einer Reperatur der Stromversorgung im Auftrag des AG an. Es handelt sich um Stromversorgung innerhalb des Betriebes. Müssen die ausgefallen Arbeitsstunden bezahlt werden oder müssen die AN ihr Stundenkonto belasten bzw. Urlaub nehmen? Im BGB steht wohl das in o.g. Situation der AG bezahlen soll. Gibt es eine Frist bis wann der AG die Stilllegung angekündigt haben muß um sich vor einer Bezahlung zu drücken? Ich habe dazu keine schlüssige Antwort gefunden. Wir können bzw. müssen dazu eine BV machen, aber ohne rechtsverbindliches Wissen ist es halt schwierig. Danke in voraus Angler
Community-Antworten (12)
29.04.2015 um 10:03 Uhr
Google einmal nach "Annahmeverzug durch den Arbeitgeber"
Oder ihr last euch auf eine BV Betriebsurlaub ein!
29.04.2015 um 10:29 Uhr
Erbsenzähler ist dabei zu oberflächlich. Sofern es ein Stundenkonto gibt (und du schreibst ja davon), wird das auch damit verrechnet werden können. Vorausgesetzt ihr habt keine anders lautende BV und die MA sind im +.
29.04.2015 um 10:49 Uhr
@Pickel hab das jetzt richtig verstanden?. Die MA deren Stundenkonto im + sind darf abgeschmolzen werden. Was ist mit denen die keine Stunden haben? Für den Arbeitsausfall ist doch der AG verantwortlich. Da können doch nicht die AN bestraft werden, welche schon mehr gearbeitet haben. BV Betriebsurlaub; wenn in 6 Wochen der Termin da ist, kann doch der AN nicht noch Urlaub nehmen. Die Urlaubsplanung steht ja schon seit Anfang des Jahres. Wo soll der Urlaub noch herkommen? Die AN bieten doch ihre AK an und damit ist der AG im Annahmeverzug. Diese Lösung geht ja zu 100% zu lasten der AN.
29.04.2015 um 11:20 Uhr
Klar - wenn keiner was tut, liegt Annahmeverzug vor. So gesehen habt Ihr eine gute Verhandlungsposition.
Da Ihr aber eine BV abschließen wollt, könntet Ihr im Extremfall auch drei Tage Betriebsferien vereinbaren und dann ist es für die AN Urlaub. Aber welcher BR würde da mitmachen.
Es läuft also wohl auf einen Kompromiss hinaus, wenn Ihr dem AG entgegen kommen wollt. Vielleicht ein tag als Minusstunden und zwei Tage zahlt der AG Annahmeverzug oder ähnliches.
29.04.2015 um 11:36 Uhr
Gibt es einen gültigen MTV? In den meisten sind solche Ausnahmefälle geregelt, indem z. B. die Tage die vom AG verursacht werden, bezahlt, oder nachgeholt werden. Wenn es soetwas nicht gibt, keine Diskussionen oder eine BV die zu Lasten des AN geht.
29.04.2015 um 16:42 Uhr
@angler Pickel hat nicht gesagt das die AN Urlaub nehmen müssen! Wenn Ihr aber eine BV zum Thema Arbeitszeit / Stundenkonto habt müsste man den Inhalt dieser kennen um eine genaue Antwort zu geben. Wenn nicht dann wie gesagt Annahmeverzug oder was Gutes raushandeln beim AG denn er will ja was von Euch! :-)
30.04.2015 um 10:26 Uhr
Eine BV gibt es zu diesen Thema nicht und da uns der AG in keinster Weise irgendwie entgegen kam läuft es wohl auf den Annahmeverzug hinaus. Wir können nicht immer nur Kompromisse zu Lasten der AN eingehen.
30.04.2015 um 13:43 Uhr
Angler, so kann man nur im Kindergarten argumentieren.
Aber der Reihe nach: Stundenkonten ohne BV sind schon ein starkes Stück. Hier habt ihr Regelungsbedarf.
Wenn es keine BV dazu gibt, wird der AG immer argumentieren können, dass er die Überstunden begleichen muss und kann. Das kann er ohne weiteres dann auch während der Betriebsruhe machen. Was übrigens auch ein völlig legitimer Ansatz ist.
30.04.2015 um 13:56 Uhr
Na völlig legitim????? Aber auch nur hier, weil der BR ja scheinbar geschlafen hat :-) also Angler vielleicht doch versuchen mal vernünftig mit dem Chef zu reden und einen Kompromiss erzielen und dann eine ordentliche BV zu Arbeitszeitkonten ins Leben rufen. Bei unserer BV steht z.B. drin das ein Abbau von Überstunden nur in gegenseitigem Einverständnis möglich ist.
30.04.2015 um 14:01 Uhr
Wir arbeiten hier in einen Vollkontibetrieb. Da fallen je nach Schicht im Monat mal mehr und mal weniger Stunden an. Die gleicht sich im laufe des Jahres nahezu aus. Deshalb ist auch die Möglichkeit begrenzt die anfallenden Minusstunden zusätzlich nachzuarbeiten, weil die Kollegen ihre Freizeit haben müssen. @Pickel, was heist hier Kindergarten? Bei jeder Verhandlung müssen wir kleinbei geben und der AG bewegt sich kein mm auf uns zu. Wir stecken im Augenblich schon seit sehr langer Zeit in den ERA-Verhandlungen und auch da keine Bewegung vom AG. Langsam ist das Limit erreicht.
30.04.2015 um 14:26 Uhr
Angler, sorry, aber es wird nicht besser.
Überstunden sind genehmigungspflichtig. Da wäre mein Ansatz folgender: Teilt dem AG mit, dass ihr eine BV zu Stundenkonten braucht. Das wird realistisch ein paar Monate dauern. Also setzt ihr eine Frist bis zB. 31.7. und sagt aus, dass ihr ohne BV ab dem 1.8. keine ÜStd mehr genehmigen werdet. Da gibt es gar keinen Anlass kleinbeizugeben.
Tarifverhandlungen sind hingegen bei euch völlig falsch aufgehoben. Ihr habt ihr überhaupt keine Rechte, über derartige Dinge mit dem AG zu verhandeln.
30.04.2015 um 15:02 Uhr
Es geht nicht um Tarifverhandlungen, die führt die Gewerkschaft. Wir sitzen über den Eingrppierungen der Arbeitsplätze. Da gibt es Streß, Nivaubeispiele werden vom AG nicht korrekt anerkannt, alles Hilfsarbeiter! aber bei Arbeitsplatzanforderungen vor ERA wurden nur Fachkräfte mit Berufserfahrung gefordert. Ansich schon ein Widerspruch.
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