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Betriebsschließung eines Standortes

M
marieluise27126
Sep 2023 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen mit versch. Standorten, nun soll unser Standort zw. Produktionsverlagerung zum Hauptsitz der Firma verlegt werden und die Mitarbeiter gekündigt. Leider sind wir in der Zwischenzeit nur noch 17 (2 haben gekündigt, sind aber noch da ). Die Produktion und Logistik sind hier und der Vertrieb, Einkauf, Arbeitsvorbereitung etc. werden vom Hauptstandort geleitet . Zählen nur die Mitarbeiter die hier direkt arbeiten oder gehören die anderen Abteilungen anteilsmäßig zu uns? Wenn nicht haben wir als Betriebsräte gar keine Chance auf Interessenausgleich/Sozialplan. Richtig?

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Community-Antworten (2)

G
GabrielBischoff

29.09.2023 um 15:03 Uhr

In den Unterlagen zu eurer letzten Wahl kannst du nachsehen, wie der Wahlvorstand damals euren Betrieb definiert hat. Das ist ja auch für eure Gremiumsgröße interessant.

R
rtjum

29.09.2023 um 15:59 Uhr

ab zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht!!!

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