Guten Morgen,
die letzten 5 Jahre war es bei uns im Betrieb immer so das wir in der Urlaubsplanung einige Tage Betriebsschließung mit dabei hatten.
An diesen Tagen bestand für das Personal auch die Möglichkeit zu arbeiten.
Kann die Geschäftsleitung dem Personal dieses verwehren an den Tagen der Betriebsschließung zu arbeiten?
Gibt es im Betriebsverfassungsgesetz einen Paragraphen der uns im Betriebsrat und das Personal unterstützt?
gruß
hilfsheriff