Erstellt am 20.08.2019 um 07:31 Uhr von Kratzbürste
Ihr lasst es den Arbeitgeber alleine machen. Gebt den Kollegen die Chance, eine mögliche fehlerhafte Sozialauswahl beim Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
Der örtliche BR wird ja zur Kündigung angehört. Da könnt ihr ja dann u.U. einen Widerspruch formulieren.
Erstellt am 20.08.2019 um 08:12 Uhr von rtjum
wie weit liegen die beiden Kündigungswellen denn auseinander? Da der Betrieb geschlossen wird sehe ich das nicht ganz so wie Kratzbürste. Gehen müssen alle, sucht euch Kriterien nach denen ihr entscheiden könntet wer denn besser bei der ersten Welle dabei sein sollte und wer nicht, Und schaut euch alle Listen ohne Namen an sonst kommt sowas wie "den kenne ich" mit ins Spiel. Kriterien könnten z.B. sein: wer hat die meisten Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz, Rentennähe usw. Und wenn ihr da zu keinem Ergebnis kommt dann einigt ihr euch nicht mit dem AG
Erstellt am 20.08.2019 um 08:15 Uhr von Andi253
"wie weit liegen die beiden Kündigungswellen denn auseinander?"
Zwei Monate. Ist nicht viel. Ich weiß.
Erstellt am 20.08.2019 um 08:58 Uhr von rtjum
ja das ist fast nichts.
Wieso hat denn eigentlich der GBR verhandelt, wenn euer Standort geschlossen wird?
Erstellt am 20.08.2019 um 09:12 Uhr von Andi253
"Wieso hat denn eigentlich der GBR verhandelt, wenn euer Standort geschlossen wird?"
AG hat einen unternehmenseinheitlichen Sanierungsplan mit einheitlichem Sozialplanvolumen entwickelt. Es sind noch meherer Standorte von Schließung bzw. Restrukturierung betroffen.
Erstellt am 20.08.2019 um 14:55 Uhr von seehas
ich bin da bei rtjum: verhandelt mit dem Arbeitgeber erstmal die Kriterien nach denen die Sozialauswahl zu treffen ist und geht dann die Mitarbeiterlisten durch. Verweigerung bringt in diesem Fall für niemanden etwas.
Erstellt am 20.08.2019 um 15:06 Uhr von Pjöööng
"Gebt den Kollegen die Chance, eine mögliche fehlerhafte Sozialauswahl beim Arbeitsgericht überprüfen zu lassen."
Wieso ist es besser, erst den falschen Kollegen kündigen zu lassen und danach erst den "richtigen"?