Guten Morgen in die Runde,

unser GBR hat einen unternehmenseinheitlichen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt und beschlossen. Alles in trockenen Tüchern. Unser Standort wird in zwei Kündigungswellen abgewickelt und geschlossen. Bei der Erstellung der Sozialauswahl zur ersten Kündigungswelle stellt sich uns, als örtlichen BR, die Frage, in wieweit wir mit dem Arbeitgeber zusammen arbeiten sollen. Es geht vor allem um die Bildung von Gruppen vergleichbarer Mitarbeiter. Wie diese Bildung in der Theorie abläuft, ist uns schon klar. Dass wir keine Kündigungen verhindern können auch. Die Frage ist, erstellen wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber Vergleichsgruppen, oder lassen wir ihn machen. Was, wenn unterschiedliche Ansichten zur Gruppenbildung sind. Wir sind uns unsicher, wieweit die Mitwirkung des BR geht.
Danke für eure konstruktiven Meinungen.