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Sozialauswahl bei Betriebsschließung

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Andi253
Aug 2019 bearbeitet

Guten Morgen in die Runde,

unser GBR hat einen unternehmenseinheitlichen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt und beschlossen. Alles in trockenen Tüchern. Unser Standort wird in zwei Kündigungswellen abgewickelt und geschlossen. Bei der Erstellung der Sozialauswahl zur ersten Kündigungswelle stellt sich uns, als örtlichen BR, die Frage, in wieweit wir mit dem Arbeitgeber zusammen arbeiten sollen. Es geht vor allem um die Bildung von Gruppen vergleichbarer Mitarbeiter. Wie diese Bildung in der Theorie abläuft, ist uns schon klar. Dass wir keine Kündigungen verhindern können auch. Die Frage ist, erstellen wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber Vergleichsgruppen, oder lassen wir ihn machen. Was, wenn unterschiedliche Ansichten zur Gruppenbildung sind. Wir sind uns unsicher, wieweit die Mitwirkung des BR geht. Danke für eure konstruktiven Meinungen.

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

20.08.2019 um 09:31 Uhr

Ihr lasst es den Arbeitgeber alleine machen. Gebt den Kollegen die Chance, eine mögliche fehlerhafte Sozialauswahl beim Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Der örtliche BR wird ja zur Kündigung angehört. Da könnt ihr ja dann u.U. einen Widerspruch formulieren.

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rtjum

20.08.2019 um 10:12 Uhr

wie weit liegen die beiden Kündigungswellen denn auseinander? Da der Betrieb geschlossen wird sehe ich das nicht ganz so wie Kratzbürste. Gehen müssen alle, sucht euch Kriterien nach denen ihr entscheiden könntet wer denn besser bei der ersten Welle dabei sein sollte und wer nicht, Und schaut euch alle Listen ohne Namen an sonst kommt sowas wie "den kenne ich" mit ins Spiel. Kriterien könnten z.B. sein: wer hat die meisten Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz, Rentennähe usw. Und wenn ihr da zu keinem Ergebnis kommt dann einigt ihr euch nicht mit dem AG

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Andi253

20.08.2019 um 10:15 Uhr

"wie weit liegen die beiden Kündigungswellen denn auseinander?" Zwei Monate. Ist nicht viel. Ich weiß.

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rtjum

20.08.2019 um 10:58 Uhr

ja das ist fast nichts. Wieso hat denn eigentlich der GBR verhandelt, wenn euer Standort geschlossen wird?

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Andi253

20.08.2019 um 11:12 Uhr

"Wieso hat denn eigentlich der GBR verhandelt, wenn euer Standort geschlossen wird?" AG hat einen unternehmenseinheitlichen Sanierungsplan mit einheitlichem Sozialplanvolumen entwickelt. Es sind noch meherer Standorte von Schließung bzw. Restrukturierung betroffen.

S
seehas

20.08.2019 um 16:55 Uhr

ich bin da bei rtjum: verhandelt mit dem Arbeitgeber erstmal die Kriterien nach denen die Sozialauswahl zu treffen ist und geht dann die Mitarbeiterlisten durch. Verweigerung bringt in diesem Fall für niemanden etwas.

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Pjöööng

20.08.2019 um 17:06 Uhr

"Gebt den Kollegen die Chance, eine mögliche fehlerhafte Sozialauswahl beim Arbeitsgericht überprüfen zu lassen."

Wieso ist es besser, erst den falschen Kollegen kündigen zu lassen und danach erst den "richtigen"?

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