Erstellt am 20.04.2015 um 11:00 Uhr von Fragenmann
Die Betriebsratsarbeit hat vorrang vor der eigentlichen Arbeit, die Präoritäten hierbei setzt das einzelne BR Mitglied für sich.
Natürlich wirst du soviel Verwantwortungsbewusstsein haben, dass du deine Waren pünktlich lieferst etc. aber wenn du es als erforderlich ansiehst mal einen Tag im Büro zu sitzen um wichtige BR Tätigkeiten zu erfüllen dann teilst du das deinem Vorgesetzten mit und er muss dann Ersatz für dich besorgen.
Soweit die Theorie - das umzusetzen erfordert manchmal ein breites Kreuz da meist ein Kollege die Mehrarbeit abfangen muss...
Erstellt am 20.04.2015 um 11:53 Uhr von gironimo
Natürlich stellt Dir der § 37 BetrVG so viel Zeit zur Verfügung, wie Du erforderlicher Weise brauchst. Dazu gehört, dass Du natürlich auch An- und Abfahrzeiten zu den BR-oder Ausschuss-Sitzungen (und natürlich die Zeit in den Sitzungen) brauchst, Zeiten für Dich persönlich, um z.B. Protokolle oder andere BR-Dokumente zu lesen - und - auch Zeit um auf den Parkplatz zu fahren und dann ohne gleichzeitig zu arbeiten (fahrten), für den BR telefonieren kannst.
Wenn Du Deine Rechte konsequent einforderst (das solltest Du unbedingt tun) wird klar werden, dass Du Deine bisherigen Touren nicht mehr abwickeln kannst. Dein Chef MUSS auch hier für eine der BR-Arbeit entsprechenden Entlastung durch Tourenplanung sorgen. Sofern auch Prämien oder sonstige Zielerreichungsgrade mit den Fahrten verbunden sind, sind auch diese Vorgaben entsprechend herabzusetzen, damit Dir kein finanzieller Nachteil entsteht.
Wenn es Dir bisher nicht möglich war, Deinen BR-Job richtig auszuüben, solltest Du umgehend mit Deinen Chef reden und den nötigen Freiraum einfordern. Wenn er dies nicht tut, muss er allein die Verantwortung dafür tragen, dass Du auch Arbeit liegen läßt (die Touren nicht fristgerecht abarbeitest oder ähnliches). Du musst Dich hier durchsetzen; $ 37 BetrVG ist in so fern eindeutig.