W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratsarbeit

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine FussballBundesligaTippspiel, grösstenteils durch den Betriebsrat organisiert. Ist das Betriebsratsarbeit?

(Der Arbeitgeber hat uns (BR) untersagt einen Aushang zum Tippspiel auf dem Infobrett anzubringen. Wir haben den Aushang zum Tippspiel trotzdem auf unseren BR-Infobrett ausgehangen)

Bitte um eure Meinung.

Gruß Paul Breitner

1.593010

Community-Antworten (10)

P
paula

22.08.2016 um 18:23 Uhr

ist die Frage ernst gemeint?

C
celestro

22.08.2016 um 18:27 Uhr

Nein, das ist keine Betriebsratsarbeit.

B
blackjack

22.08.2016 um 18:50 Uhr

Bin gerade vor lachen vom Hocker gefallen. Zählt das als Arbeitsunfall?

G
gironimo

22.08.2016 um 18:58 Uhr

BR - Arbeit ist es jedenfalls nicht.

Allerdings kann der AG euch auch nicht vorschreiben, was ihr allen euer Brett hängt.

N
Nubbel

22.08.2016 um 19:33 Uhr

glücksspiel? keine br arbeit

C
celestro

22.08.2016 um 22:41 Uhr

Ich hoffe mal, da ist nicht auch noch Geld im Spiel (also ein "Wetteinsatz"). Sonst könnte das ziemlich nach hinten losgehen.

H
Hoppel

22.08.2016 um 23:26 Uhr

@ celestro

Ich wüsste nicht, welcher Schuss bei einem innerbetrieblichen Tippspiel selbst mit Geldeinsatz nach hinten los gehen sollte.

Aber Du scheinst Dich da ja auszukennen und kannst sicher zur Aufklärung beitragen.

Die §§ 284 - 287 StGB kommen eher nicht in Betracht!

@ PaulBreitner

Euren AG kann ich verstehen, Deine Fragestellung allerdings überhaupt nicht!

D
DummerHund

22.08.2016 um 23:46 Uhr

Bei manchen Antworten hier Bewahrheitet sich mal wieder: Es gibt keine Dumme Fragen, nur Dumme Antworten.

@PaulBreitner Zunächst einmal, auch wenn der ein oder andere vielleicht meinen Könnte, so eine Tipprunde könnte auch die Gemeinschaft untereinander stärken,......nein es ist leider keine Betriebsratsarbeit.

Im Einzelnen: @blackjack Nein es ist kein Arbeitsunfall wenn Du hier beim lesen von Hocker fällst..... es sei denn du liest in deiner Arbeitszeit. Nur solltest du dann überlegen ob im Internet surfen bei euch in der Arbeitszeit erlaubt ist oder nicht, oder/und ob du nicht einen Arbeitszeitbetug begangen hast. @celestro Erste Antwort korrekt. Zweite wohl aus dem Bauch raus gegeben. @Nubbel "glücksspiel?" Dieses Wort alleine mir dem Satzzeichen(?)ist so unendlich wie das Universum.

@Paul Breitner gironimo hat Recht wenn er sagt das der AG euch nicht verbieten kann was ihr an eurem BR Brett Aushängt. Selbst wenn es jetzt sogar illegale Glücksspiele im Sinne des Gesetzes wären könnte der AG es euch nicht verbieten. Er könnte euch dann lediglich Anzeigen bei der Polizei. Aber lies mal hier: https:anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/527/fussball-wm-sind-wetten-im-buero-erlaubt/

F
fantil

23.08.2016 um 10:40 Uhr

@DummerHund

Das Universum war, ist und wird nie unendlich sein!

:-)

D
DummerHund

23.08.2016 um 21:28 Uhr

@fantil Ein bischen in der Schule aufgepasst, solltest Du Wissen daß das Ausdehnen des Universums nach unserer Zeitrechnung gerade mal so alt ist wie ein Wimpernschlag.

Ihre Antwort