Erstellt am 22.08.2016 um 16:23 Uhr von paula
ist die Frage ernst gemeint?
Erstellt am 22.08.2016 um 16:27 Uhr von celestro
Nein, das ist keine Betriebsratsarbeit.
Erstellt am 22.08.2016 um 16:50 Uhr von blackjack
Bin gerade vor lachen vom Hocker gefallen.
Zählt das als Arbeitsunfall?
Erstellt am 22.08.2016 um 16:58 Uhr von gironimo
BR - Arbeit ist es jedenfalls nicht.
Allerdings kann der AG euch auch nicht vorschreiben, was ihr allen euer Brett hängt.
Erstellt am 22.08.2016 um 17:33 Uhr von Nubbel
glücksspiel? keine br arbeit
Erstellt am 22.08.2016 um 20:41 Uhr von celestro
Ich hoffe mal, da ist nicht auch noch Geld im Spiel (also ein "Wetteinsatz"). Sonst könnte das ziemlich nach hinten losgehen.
Erstellt am 22.08.2016 um 21:26 Uhr von Hoppel
@ celestro
Ich wüsste nicht, welcher Schuss bei einem innerbetrieblichen Tippspiel selbst mit Geldeinsatz nach hinten los gehen sollte.
Aber Du scheinst Dich da ja auszukennen und kannst sicher zur Aufklärung beitragen.
Die §§ 284 - 287 StGB kommen eher nicht in Betracht!
@ PaulBreitner
Euren AG kann ich verstehen, Deine Fragestellung allerdings überhaupt nicht!
Erstellt am 22.08.2016 um 21:46 Uhr von DummerHund
Bei manchen Antworten hier Bewahrheitet sich mal wieder:
Es gibt keine Dumme Fragen, nur Dumme Antworten.
@PaulBreitner
Zunächst einmal, auch wenn der ein oder andere vielleicht meinen Könnte, so eine Tipprunde könnte auch die Gemeinschaft untereinander stärken,......nein es ist leider keine Betriebsratsarbeit.
Im Einzelnen:
@blackjack
Nein es ist kein Arbeitsunfall wenn Du hier beim lesen von Hocker fällst..... es sei denn du liest in deiner Arbeitszeit. Nur solltest du dann überlegen ob im Internet surfen bei euch in der Arbeitszeit erlaubt ist oder nicht, oder/und ob du nicht einen Arbeitszeitbetug begangen hast.
@celestro
Erste Antwort korrekt. Zweite wohl aus dem Bauch raus gegeben.
@Nubbel
"glücksspiel?" Dieses Wort alleine mir dem Satzzeichen(?)ist so unendlich wie das Universum.
@Paul Breitner
gironimo hat Recht wenn er sagt das der AG euch nicht verbieten kann was ihr an eurem BR Brett Aushängt. Selbst wenn es jetzt sogar illegale Glücksspiele im Sinne des Gesetzes wären könnte der AG es euch nicht verbieten. Er könnte euch dann lediglich Anzeigen bei der Polizei.
Aber lies mal hier:
https:anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/527/fussball-wm-sind-wetten-im-buero-erlaubt/
Erstellt am 23.08.2016 um 08:40 Uhr von fantil
@DummerHund
Das Universum war, ist und wird nie unendlich sein!
:-)
Erstellt am 23.08.2016 um 19:28 Uhr von DummerHund
@fantil
Ein bischen in der Schule aufgepasst, solltest Du Wissen daß das Ausdehnen des Universums nach unserer Zeitrechnung gerade mal so alt ist wie ein Wimpernschlag.