Erstellt am 13.03.2016 um 02:35 Uhr von Onkel
Die Betriebratsarbeit hat grundsätzlich während der Arbeitszeit statt zu finden. Nur wenn aus betrieblichen Gründen dies nicht möglich ist kann sie auch außerhalb gemacht werden. Ein Rechtsanwalt hat uns das mal so erklärt: Trifft jemand anders die Entscheidung das ich die Betriebratsarbeit außerhalb meiner Arbeitszeit machen muss ( z.B Sitzung ) ist das Arbeitszeit. Teffe ich selbst diese Entscheidung ist das meine Freizeit. Ansonsten würde man sich durch die Tätigkeit als BR einen Vorteil verschaffen. In deinem Fall ist es also Freizeit.
Erstellt am 13.03.2016 um 10:57 Uhr von gironimo
>weil man sonst keine Zeit dazu gefunden hat<
Das kann kaum sein. Zu viel Arbeit am Arbeitsplatz gilt nicht. Der § 37 BetrVG ist eindeutig - Du BIST freizustellen. Oft ist das aber eine eigene Kopfsache. Man muss los lassen können, und nach der Wahl das tun, was man vorher dem Wähler versprochen hat. Nämlich die Interessen der Wähler zu vertreten.
Und der AG ist in der Pflicht, durch geeignete Maßnahmen die Arbeit so zu organisieren, dass Du den Rücken frei hast.
Erstellt am 13.03.2016 um 11:23 Uhr von Onkel
Was möchtest du damit sagen?
Er entscheidet das es wichtger bzw. notwendig ist andere Aufgaben zu erfüllen. Das kann in vielen Fällen sogar stimmen und für das Verständnis zwischen Kollegen und Betriebsrat positiv sein. Aber der Arbeitgeber kann ohne weiteres sagen er hätte in dieser Zeit auch seinem Ehrenamt nachgehen können.
Wie es in der Praxis im Betrieb aussieht kann nur jeder für sich selbst entscheiden. Aber die BR Unterlagen mit nach Hause zu nehmen halte ich persönlich für riskant, da es eventuell den Eindruck macht das die BR Arbeit in der Freizeit geplant ist.