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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsarbeit

S
sonele
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen und für euch alle ein frohes weihnachtsfest....

ich bin seit diesem jahr im betriebsrat und für die plankontrolle zuständig ...nun haben wir letzte woche die pläne für die silvesterwoche und für kw 2 geprüft , ich muss dazusagen ich arbeite im lebensmittelhandel . wir haben mit unsrem chef besprochen das wir möchten das jeder der an heilig abend arbeitet an silvester frei haben sollte und umgekehrt , da wir an heilig abend um 13 uhr schliessen hat automatisch die spätschicht frei, an silvester schliessen wir um 16 uhr und über diese einteilung wollten wir uns unterhalten, fand nicht statt. die planung klappte bei allen eigentlich recht gut , nur bei uns betriebsratsmitgliedern nicht wirklich .. ich und eine kollegin arbeiten teilzeit , ich hab nur spät also demnach heute frei , ausserdem hab ich feste arbeitszeiten täglich von 15 - 20 uhr also könnte er mich an silvester von 15 - bis 16 uhr eintragen oder mir da meinen freien tag geben.... er besteht das darauf das ich von 11-16 uhr arbeite, ich teilte ihm mit das dies nicht meiner arbeitszeit entspricht , er meinte wenn wir uns darüber nicht einigen würden gelte der plan der vorvorwoche , d.h. bei mir von 8 -13 15 uhr da wir mittwochs immer betriebsratssitzung haben. unserer meinung nach ist betriebsratsarbeit sprich betriebsratssitzung nicht vergleichbar mit der vertraglichen arbeitszeit.... klärten ihn auch darüber auf .... wir haben nun kontakt zu unsrem rechtsanwalt aufgenommen und er meinte wenn er uns alle 7 so plant wir im plan von vor 14 tagen dann sollten wir eine betriebsratssitzung machen ... dazu waren wir ja geplant vor 14 tagen.... kann er mich und die andren 6 abmahnen wenn wir das so durchziehn?

würde mich freun wenn ihr mir fleissig antwortet und wünsch euch ein frohes fest grüsse sonja

2.05503

Community-Antworten (3)

H
Hartmut

24.12.2014 um 14:37 Uhr

Hallo sonele,

also zunächst mal ruhig Blut. Was nicht vertraglich deiner Arbeitszeit entspricht, dazu kannst du auch nicht verpflichtet werden. Das Direktionsrecht deines Chefs besteht in der Arbeits- und Arbeitszeit-Einteilung innerhalb (!) der vertraglich festgelegten Grenzen, aber nicht darüber hinaus.

Das andere (mit der Zeiteinteilung) habe ich leider nicht so recht verstanden, eventuell bist du noch etwas zu aufgeregt, was ich gut verstehen kann.

Hier mal, was mir spontan einfällt:

  1. Jawohl, BR-Sitzungen finden innerhalb der Arbeitszeit statt. Die Idee eures RA ist gut, folge der Mal. Überhaupt, wenn du schon einen RA konsultierst, solltest du auch seinem Rat folgen. Darum hast du das ja gemacht. Solltest du mal unsicher sein, dann frag bitte IHN, was er gemeint hat, nicht uns, die wir nicht dabei waren.

  2. Gegen eine Abmahnung ist kein Kraut gewachsen, aber diese Abmahnung wäre m.E. unberechtigt und müsste zurück genommen werden. Denn es liegt ja kein Verstoß gegen eine Dienstpflicht vor, die abgemahnt werden könnte.

  3. Dein Chef ist gesetzlich verpflichtet, alles zu tun, dass du deinen Verpflichtungen aus deinem BR Amt ungestört, wirklich VÖLLIG ungestört, nachgehen kannst. Wenn er das nicht tut und dich dadurch -auch indirekt- in deiner BR-ARbeit behindert, kann das erhebliche Folgen für ihn haben. Lege ihm mal den §119 BetrVG vor. Ich sage nicht, dass du ihm drohen oder ihn gar anzeigen sollst - ich sage nur, zeig es ihm mal. Das wird reichen.

Soweit das Rechtliche, vielleicht hilft es ein bisschen. Auf die Dauer aber wirst du für dein BR-Amt ziemlich viel Mut und 'A... in der Hose' zeigen müssen. Fang schon mal ein bisschen damit an! :)

Viel Glück und auch dir schöne Feiertage!

K
Kölner

24.12.2014 um 15:09 Uhr

Machst du denn br Arbeit an sylvester?

G
gironimo

24.12.2014 um 16:49 Uhr

Ja macht eine Sitzung und beschließt doch gleich die Grundlagenseminare.

Wenn keine Einigung über den Einsatzplan (Dienstplan) erzielt werden kann, kann der AG nicht einfach oirgend etwas anordnen. Da hat er sicherlich ein Problem. Ihr solltet gleich im Neuen Jahr mit dem AG verhandlungen über eine (neue) Schichtplangestaltung aufnehmen.

Und wenn Dein Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten vorsieht, kann der AG schon einmal gar nicht andere Zeiten anordnen.

Und wenn Ihr (ggf. wegen Schicht aus betrieblichen Begebenheiten heraus) außerhalb der Arbeitszeit BR-Arbeit machen müsst, kann das auch nicht abgemahnt werden. Themen für eine Sitzung habt Ihr ja genug.

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