Erstellt am 10.03.2023 um 09:33 Uhr von RudiRadeberger
Nein, das darf er nicht - schon gar nicht mit dieser Begründung. Lediglich dringende betriebliche Interessen könnten dagegen sprechen. Aber diese Latte hängt ziemlich hoch.
Erstellt am 10.03.2023 um 09:47 Uhr von Dummerhund
Die Latte für betriebliche Gründe muss aber schon sehr hoch hängen und Interesse ist da kein Instrument.
Erstellt am 10.03.2023 um 09:51 Uhr von RudiRadeberger
...ersetze "Interesse" durch "Gründe", wenn du dann ruhiger schlafen kannst...
Erstellt am 10.03.2023 um 09:56 Uhr von titapropper
Nur mal so (bitte nicht falsch verstehen): hattet ihr schon eure Grundlagenschulungen?
Erstellt am 10.03.2023 um 10:16 Uhr von nicht brauchen
Wann immer es !nötig! ist können sich BR Mitglieder für BR Arbeit freistellen. Ob dies jetzt 1 Tag die Woche ist oder 5 müsst ihr entscheiden.
Wenn aber gerade die Halle brennt sollte man lieber zum Feuerlöscher greifen anstatt eine Sitzung zu machen.
Der AG kann anzweifeln ob die BR Arbeit nötig ist. Dies muss er vor Gericht tun.
Erstellt am 10.03.2023 um 10:22 Uhr von GabrielBischoff
Der Arbeitgeber muss informiert werden und betriebliche Gründe berücksichtigt werden. Davon, dass der AG das irgendwie genehmigen muss spricht das Gesetz nicht.
Erstellt am 10.03.2023 um 10:45 Uhr von celestro
Welches Gremium geht denn hin und macht "immer mittwochs" BR? Sehr merkwürdig.
Erstellt am 10.03.2023 um 12:22 Uhr von Muschelschubser
Wenn BR-Arbeit ansteht, greift §37 Abs. 2 BetrVG. Und zwar eindeutig.
Und wenn BR-Arbeit eine ganze Woche dauert weil es entsprechende Themen gibt, dann dauert sie eine Woche. Die BRM sind dafür dann freizustellen.
Was ist so ungewöhnlich an festen Tagen "immer Mittwochs"?
Turnusmäßige Sitzungen? Sprechstunden? Arbeitsgruppen?
Daraus kann der AG aber nicht herleiten, dass die Zeit für sämtliche Tätigkeiten ausreichen muss.
Erstellt am 10.03.2023 um 13:24 Uhr von celestro
"Was ist so ungewöhnlich an festen Tagen "immer Mittwochs"?"
Das man ja dann IMMER für den kompletten Tag BR-Arbeit auch haben muss, um einen Anspruch auf Freistellung zu haben.
Erstellt am 13.03.2023 um 09:22 Uhr von GabrielBischoff
Also es ist zumindest nicht so ungewöhnlich, dass es verdächtig ist. Offensichtlich ist ja genug Arbeit da, sonst würde Tom nicht noch extra Zeit brauchen.