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Betriebsratsarbeit

T
Tom22
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo unser Gremium hat Mittwoch immer den ganzen Tag Betriebsrat!! Nun wollten wir dringend am Freitag 1 bis 2 Stunden BR Arbeit leisten!! Unser Arbeitgeber lehnte dies ab, mit den Hinweise das wir ja schon Mittwoch Betriebsrat haben! Darf der das und warum darf er das ?

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Community-Antworten (10)

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RudiRadeberger

10.03.2023 um 10:33 Uhr

Nein, das darf er nicht - schon gar nicht mit dieser Begründung. Lediglich dringende betriebliche Interessen könnten dagegen sprechen. Aber diese Latte hängt ziemlich hoch.

D
DummerHund

10.03.2023 um 10:47 Uhr

Die Latte für betriebliche Gründe muss aber schon sehr hoch hängen und Interesse ist da kein Instrument.

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RudiRadeberger

10.03.2023 um 10:51 Uhr

...ersetze "Interesse" durch "Gründe", wenn du dann ruhiger schlafen kannst...

T
titapropper

10.03.2023 um 10:56 Uhr

Nur mal so (bitte nicht falsch verstehen): hattet ihr schon eure Grundlagenschulungen?

NB
nicht brauchen

10.03.2023 um 11:16 Uhr

Wann immer es !nötig! ist können sich BR Mitglieder für BR Arbeit freistellen. Ob dies jetzt 1 Tag die Woche ist oder 5 müsst ihr entscheiden. Wenn aber gerade die Halle brennt sollte man lieber zum Feuerlöscher greifen anstatt eine Sitzung zu machen. Der AG kann anzweifeln ob die BR Arbeit nötig ist. Dies muss er vor Gericht tun.

G
GabrielBischoff

10.03.2023 um 11:22 Uhr

Der Arbeitgeber muss informiert werden und betriebliche Gründe berücksichtigt werden. Davon, dass der AG das irgendwie genehmigen muss spricht das Gesetz nicht.

C
celestro

10.03.2023 um 11:45 Uhr

Welches Gremium geht denn hin und macht "immer mittwochs" BR? Sehr merkwürdig.

M
Muschelschubser

10.03.2023 um 13:22 Uhr

Wenn BR-Arbeit ansteht, greift §37 Abs. 2 BetrVG. Und zwar eindeutig. Und wenn BR-Arbeit eine ganze Woche dauert weil es entsprechende Themen gibt, dann dauert sie eine Woche. Die BRM sind dafür dann freizustellen.

Was ist so ungewöhnlich an festen Tagen "immer Mittwochs"? Turnusmäßige Sitzungen? Sprechstunden? Arbeitsgruppen?

Daraus kann der AG aber nicht herleiten, dass die Zeit für sämtliche Tätigkeiten ausreichen muss.

C
celestro

10.03.2023 um 14:24 Uhr

"Was ist so ungewöhnlich an festen Tagen "immer Mittwochs"?"

Das man ja dann IMMER für den kompletten Tag BR-Arbeit auch haben muss, um einen Anspruch auf Freistellung zu haben.

G
GabrielBischoff

13.03.2023 um 10:22 Uhr

Also es ist zumindest nicht so ungewöhnlich, dass es verdächtig ist. Offensichtlich ist ja genug Arbeit da, sonst würde Tom nicht noch extra Zeit brauchen.

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