Ist mein Arbeitgeber tariflich gebunden?
Hallo alle zusammen.
da ich recht neu im Betriebsrat bin habe ich ein paar Fragen.
Mein AG ist vor 4 Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten als die Übernahme unserer Firma anstand. Nun gehören wir zu einem Namenhaften Unternehmen der Getränkeindustrie. Es besteht eine Betriebsvereinbarung die die Löhne der gewerblichen Mitarbeiter regelt und klassifiziert nach Lohngruppen Gross und Außenhandel NRW. Alle Angestellten sind somit nicht betroffen und werden bezahlt wie es dem AG gefällt. Auch Überstundenzulagen werden nicht gezahlt also alles in allem recht Chaotisch wie es bei uns läuft.
Nun die Frage sind wir tariflich gebunden durch die BV von vor 4 Jahren? Zudem stellt sich mir die Frage ob der Tarifvertrag Groß und Außenhandel NRW nicht allgemeinverbindlich ist und wir alleine dadurch Tarifgebunden sind.
Dann die nächste Frage: Es gibt MA bei uns die ein Weihnachtsgeld in Höhe von einem 13. Monatsgehalt bekommen und andere wiederrum nur das tarifliche geld von 434,92€ Gilt hier nicht der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz?!?
Das wars fürs erste und ich hoffe es kann mir jemand helfen :)
Community-Antworten (4)
19.04.2015 um 21:27 Uhr
Getränkeindustrie? Da frage doch mal bei der NGG. Die müssten am ehesten Wissen, was bei Euch gilt. Auch was die Angestellten angeht, kann man pauschal nichts sagen. Da kommt es auch auf die Arbeitsverträge an (da könnte z.B. eine Anwendung des Tarifs vereinbart sein)
Ansonsten kann man Tarif und BV nicht miteinander vermischen. Zu beachten ist ja immer der § 77 Abs. 3 BetrVG. So gesehen kann die BV eigentlich nur Entgeltgrundsätze regeln, die entweder "üblicher Weise" nicht in Tarifen geregelt werden oder Angelegenheiten, bei denen der Tarif eine Öffnungsklausel enthält.
Gilt hier nicht der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz<
Nein - eher nicht. Da solltet Ihr genau schauen (ggf. beimn AG nachfragen) wo die Grenze läuft und warum.
Hier könnte sich nach genauerer Prüfung eine Mitbestimmung bei den Verteilungsgrundsätzen ergeben (über den übertariflichen Teil). Aber man muss mehr wissen.
19.04.2015 um 22:03 Uhr
NGG scheint nicht zuständig da wir als Großhandel tätig sind und darum eher unter Verdi fallen.
Der AG beruft sich hierbei darauf das diese Mitarbeiter alte Verträge hätten und dies alles in den neuen nicht mehr so wäre. Aber i.wo kann das doch nicht richtig sein oder? Es gibt schon enorme unterschiede im Gehalt/Lohn und da das Weihnachtsgeld ja eigentlich gleich gehandelt werden sollte (vll irre ich mich auch) bin ich da echt perplex das man da nichts machen kann.
Wie kommen wir dann an einen Tarifvertrag? Die meisten der Belegschaft würde man mit Sicherheit dafür begeistern können einer Gewerkschaft beizutreten
20.04.2015 um 11:54 Uhr
Hallo Myway, wir haben sehr gute Erfahrung gemacht miut der NGG. Es mussten 65% der Mitarbeiter Mitglied sein. Dann haben wir gemeinsam mit der NGG Tarifverhandlungen gefordert für einen Haustarifvertrag. Es war nicht einfach, 2 x mussten wir auf die Straße, aber endlich wurde mit uns verhandelt. Jetzt haben wir einen Haustarifvertrag Entgelt und Manteltarif. Wir "freuen" uns schon auf die nächste Verhandlungsrunde.
Viel Erfolg. LG
20.04.2015 um 13:51 Uhr
Hallo Mymay, euer Problem mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband kenne ich. Auch unser Arbeitgeber ist 2005 aus dem Verband ausgetreten. Für Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen vor dieser Zeit hat der Tarif weiterhin Gültigkeit, weil in ihren Arbeitsverträgen darauf Bezug genommen wird. Für Verträge nach dem Austrittsdatum herrscht "freie Marktwirtschaft". Angebot und Nachfrage machen das Gehalt aus. Passt auch bei den Arbeitsverträgen auf. Hier wird gerne immer mal wieder der ein oder andere & geändert, oder weg gelassen oder dazu gefügt. Der Wildwuchs wird immer größer. Rechtsgrundlage für die "neuen Mitarbeiter" ist dann immer der Arbeitsvertrag. Gehaltsgrundsätze könnt ihr versuchen nach § 95 zu verhandeln, was aber ziemlich schwer ist, da der AG gar kein Interesse hat sich festzulegen, sondern lieber die Schwankungen des Marktes in Kauf nimmt und dann gerne "billig einkauft" Regelungen können über Betriebsvereinbarungen getroffen werden, die haben dann für alle Mitarbeiter Gültigkeit.
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