Liebe Betriebsräte,
ich hab' mir eben mal den WAF Newsletter durchgelesen und gesehen, dass, Zitat "Sonderproblem: Der Betriebsrat in Elternzeit

Natürlich kann es auch passieren, dass ein Betriebsratsmitglied eine Elternzeit beantragt. Das führt aber weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, noch zu einer zeitweiligen Verhinderung.
Das gilt sogar dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis vollständig ruht, also eine Elternzeit mit vollständiger Arbeitsfreistellung vereinbart wurde. Solche Betriebsratsmitglieder sind zu Betriebsratssitzungen einzuladen. Sie haben sogar Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Nur wenn eine ausdrückliche Erklärung vorliegt, dass das Mitglied sich zeitweise verhindert sieht, die Betriebsratstätigkeit durchzuführen, ist ein Ersatzmitglied einzuladen."

Ich bin von Juni-August einschließlich so ein Sonderfall.
Meine Freistellung hat in diesem Zeitraum ein BR Kollege, muss ich nun also tatsächlich erklären, dass ich 3 Monate nicht geladen werden "möchte". Ich war der Ansicht, dass ich in dieser Zeit überhaupt nicht als Angestellter geführt bin. Fahrtengeld und Arbeitszeit können doch garnicht geltent gemacht werden in der Zeit dachte ich.
Woher nimmt die WAF dieses Wissen?