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BR-Vorsitzender

B
BR-Mitglied
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR's, unser neuer/alter Vorsitzender wird trotz der BR-Mitglieder-Verringerung weiterhin vom AG freigestellt. Der stellv. Vorsitzende wird komplett von AG und Personaler ignoriert und während Urlaub, Krankheit etc. des Vorsitzenden wird dieser eben kurzerhand auf dem Handy angerufen und der Stellvertreter bekommt nichts mit. In der Belegschaft werden Stimmen laut: "Der Vorsitzende wäre "gekauft". Was sollen wir tun, zumal 2 Mitglieder echt schwach sind und sich nicht gegen den Vorsitzenden stellen würden.

Gruß BR

2.22709

Community-Antworten (9)

D
DerOlli

21.06.2006 um 11:33 Uhr

Die Komplettfreistellung ist eigendlich von der AN Zahl abhängig laut §38 BetrVG und ab 200 sollte mindestens 1 BR-Mitglied freigestellt sein ab 501 mindestens 2 ect. ect.

RI
Ramses II

21.06.2006 um 11:36 Uhr

Vermutlich seid Ihr doch ein 7 köpfiger BR?

Bei einem Vorsitzenden und zwei "echt schwachen" BR-Mitgliedern bleiben dann also 4 BR-Mitglieder die einen neuen Vorsitzenden wählen können.

Wo ist das Problem?

B
BR-Mitglied

21.06.2006 um 11:45 Uhr

Hallo Olli, wir haben leider nur noch einen 5köpfigen BR und bei 2 Schlaffis plus Vorsitzenden bin ich ziemlich ratlos. Heißt das nun 4 Jahre Frust schieben? BR

K
Kölner

21.06.2006 um 11:48 Uhr

Schicksalsergebenheit ist der Tod eines BR! Ich bin ja doch ein wenig am Schmunzeln....

B
BR-Mitglied

21.06.2006 um 11:53 Uhr

Hallo Kölner, dann bitte auch einen Tipp wie der stellv. Vorsitzende und ich gegen 3 Mitglieder inkl. Vorsitzenden vorgehen können. Den Vorsitzenden öffentlich als Werkzeug der GF (das er auch ist) branntmarken und eine Anzeige wegen übler Nachrede erhalten? BR

K
Kölner

21.06.2006 um 11:58 Uhr

Das würde ich möglichst im Gremium lassen. Bist Du eigentlich der Stellvertreter?

Wie wäre es, wenn Ihr trotzdem eine Abstimmung organisiert? Jedenfalls würde dann mal Klarheit herrschen. Und die Freistellung würde ich im AG/BR-Gespräch besprechen oder eine Rotation vorschlagen oder ein § 23 BetrVG-Verfahren anstrengen, wenn es zu übel wird! Oder, oder, oder...

B
BR-Mitglied

21.06.2006 um 12:23 Uhr

  1. nein
  2. nach dem AG/BR-Gespräch ist das BR-Verhältnis warscheinlich offiziell im Eimer
  3. § 23 BetrVG: niemand ist gewerkschaftlich organisiert, die Belegschaft moppert zwar, aber "B" sagen ist bei denen nicht. Außerdem - denke ich - kann man's dem AG nicht verbieten ein Firmenhandy anzurufen. Ich frage mich, ob man in einem 4-6-Augengespräch den AG mal direkt mit der Sache konfrontieren sollte?! Gruß BR
D
DerOlli

21.06.2006 um 12:38 Uhr

@BR-M Ich hätte vieleicht auch mal den Versuch gestartet, jedem der zwei "Schlauffis" im einzelgesprächen ins Gewissen zu reden und ein wenig Druck zu machen. Dem Schicksal würde ich mich, wie Kölner so schön sagt, auch nicht ergeben.

H
Hirnixxl

21.06.2006 um 13:13 Uhr

Ich meine du solltest erst einmal die Grundlagen schaffen und die Grundlagenseminare besuchen. Dazu ist jedes ordentliche BRM verpflichtet und hat sogar einen persönlichen Rechtsanspruch darauf. Ein evtl. ablehnender Beschluss in eurem BR wäre wohl rechtswidig, den du beim Arbeitsgericht ersetzen lassen könntest. Mit Rückendeckung der Gewerkschaft wäre das und einiges andere aber einfacher.

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