Erstellt am 21.06.2006 um 09:33 Uhr von DerOlli
Die Komplettfreistellung ist eigendlich von der AN Zahl abhängig laut §38 BetrVG und ab 200 sollte mindestens 1 BR-Mitglied freigestellt sein ab 501 mindestens 2 ect. ect.
Erstellt am 21.06.2006 um 09:36 Uhr von Ramses II
Vermutlich seid Ihr doch ein 7 köpfiger BR?
Bei einem Vorsitzenden und zwei "echt schwachen" BR-Mitgliedern bleiben dann also 4 BR-Mitglieder die einen neuen Vorsitzenden wählen können.
Wo ist das Problem?
Erstellt am 21.06.2006 um 09:45 Uhr von BR-Mitglied
Hallo Olli,
wir haben leider nur noch einen 5köpfigen BR und bei 2 Schlaffis plus Vorsitzenden bin ich ziemlich ratlos. Heißt das nun 4 Jahre Frust schieben?
BR
Erstellt am 21.06.2006 um 09:48 Uhr von Kölner
Schicksalsergebenheit ist der Tod eines BR!
Ich bin ja doch ein wenig am Schmunzeln....
Erstellt am 21.06.2006 um 09:53 Uhr von BR-Mitglied
Hallo Kölner,
dann bitte auch einen Tipp wie der stellv. Vorsitzende und ich gegen 3 Mitglieder inkl. Vorsitzenden vorgehen können. Den Vorsitzenden öffentlich als Werkzeug der GF (das er auch ist) branntmarken und eine Anzeige wegen übler Nachrede erhalten?
BR
Erstellt am 21.06.2006 um 09:58 Uhr von Kölner
Das würde ich möglichst im Gremium lassen.
Bist Du eigentlich der Stellvertreter?
Wie wäre es, wenn Ihr trotzdem eine Abstimmung organisiert? Jedenfalls würde dann mal Klarheit herrschen. Und die Freistellung würde ich im AG/BR-Gespräch besprechen oder eine Rotation vorschlagen oder ein § 23 BetrVG-Verfahren anstrengen, wenn es zu übel wird!
Oder, oder, oder...
Erstellt am 21.06.2006 um 10:23 Uhr von BR-Mitglied
1. nein
2. nach dem AG/BR-Gespräch ist das BR-Verhältnis warscheinlich offiziell im Eimer
3. § 23 BetrVG: niemand ist gewerkschaftlich organisiert, die Belegschaft moppert zwar, aber "B" sagen ist bei denen nicht. Außerdem - denke ich - kann man's dem AG nicht verbieten ein Firmenhandy anzurufen.
Ich frage mich, ob man in einem 4-6-Augengespräch den AG mal direkt mit der Sache konfrontieren sollte?!
Gruß
BR
Erstellt am 21.06.2006 um 10:38 Uhr von DerOlli
@BR-M
Ich hätte vieleicht auch mal den Versuch gestartet, jedem der zwei "Schlauffis" im einzelgesprächen ins Gewissen zu reden und ein wenig Druck zu machen. Dem Schicksal würde ich mich, wie Kölner so schön sagt, auch nicht ergeben.
Erstellt am 21.06.2006 um 11:13 Uhr von Hirnixxl
Ich meine du solltest erst einmal die Grundlagen schaffen und die Grundlagenseminare besuchen. Dazu ist jedes ordentliche BRM verpflichtet und hat sogar einen persönlichen Rechtsanspruch darauf. Ein evtl. ablehnender Beschluss in eurem BR wäre wohl rechtswidig, den du beim Arbeitsgericht ersetzen lassen könntest. Mit Rückendeckung der Gewerkschaft wäre das und einiges andere aber einfacher.