Erstellt am 13.12.2010 um 09:20 Uhr von rkoch
Ganz einfach: Dann seid ihr handlungsunfähig. Gut für den AG. Keine Sitzungen mehr, keine Mitbestimmung. Am besten ihr tretet geschlossen zurück und macht den Weg für Neuwahlen frei. Evtl. freut sich der AG auch das ihr gegen Eure primärste gesetzliche Pflicht verstoßt. Dann kann er Euch auch vom ArbG auflösen lassen. Dann seid ihr BR-Los und ihr bekommt einen neuen BR nur noch auf dem harten Weg nach §17 BetrVG. Viel Spaß dabei.
Erstellt am 13.12.2010 um 09:22 Uhr von BRVLH
Wenn der BRV zurückgetreten ist, sind Neuwahlen durchzuführen, ich mein jetzt im Gremium selbst :D
Die läuft so ab wie die erste konstituierende Sitzung. Es werden Vorschläge gemacht und der, der die meisten Stimmen hat wird zum Vorsitzenden gewählt. Wenn er das Amt nicht animmt, wird derjenige genommen, wenn vorhanden, der an zweiter Stelle gestanden hat bei den Vorschlägen, nimmt er dieses ebenfalls nicht an, geht es solange weiter, bis sich jemand gefunden hat, der es machen will. Also wenn sich jemand zur Wahl stellt und er auch nur seine eigene Stimme abgibt, die anderen aber nicht, hat er eine Stimme und ist damit gewählt.
Klinkt ein bisschen kompliziert ich weis, ist aber auch manchmal schlecht sich so auszudrücken.
Erstellt am 13.12.2010 um 13:00 Uhr von Ulrik
Als Ergänzung:
@ Klausi Du fragst, was passiert, wenn ein aufgestellter nicht gewählt wird.
Das wird wohl nicht passieren.
Gibt es nur einen Vorschlag (dieser Ungeliebte), dann werden vier BRM nicht für ihn stimmen, aber er selbst wird sich ja wählen. Also hat er eine Stimme, und damit von allen Vorschlägen die meisten. Ganz einfach.
Demokratie funktioniert nicht mit wegsehen, oder mit nichtwählen.
Wenn eine Person nicht als BRV gewünscht ist, dann müssen eben Gegenkandidaten kommen.
Erstellt am 14.12.2010 um 08:41 Uhr von rkoch
> Gibt es nur einen Vorschlag (dieser Ungeliebte), dann werden vier BRM nicht für ihn stimmen,
> aber er selbst wird sich ja wählen.
Du glaubst nicht was es nicht alles gibt. Wenn der potentielle BRV sich nicht selbst vorgeschlagen hat, dann ist es sogar recht wahrscheinlich das er sich selbst nicht wählt (weil er es ja nicht machen will). Allerdings gebe ich Dir insofern Recht, das zumindest der, der den Vorschlag gemacht hat seinen Kandidaten wählen wird. Ansonsten wäre der Vorschlag an sich absurd.
Erstellt am 14.12.2010 um 09:03 Uhr von Ulrik
@rkoch
Bei einem Fremdvorschlag könnte der Vorgeschlagene ja immer noch die Kandidatur ablehnen, oder im Endeffekt die Wahl nicht annehmen.
Erstellt am 14.12.2010 um 09:18 Uhr von Niemand
Ich will mir gar nicht vorstellen was das für ein BR sein muss wo keiner den Mut hat den BRV zu machen. Da sollte dieser BR wohl am besten zurück treten und anderen die Chance geben es besser zu machen.