Da unser BR-Vorsitzender sein Amt niedergelegt hat, stehen wir vor der Wahl eines neuen Vorsitzenden. Zum Vorschlag steht nun ein Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied ist für einen Kollegen nachgerückt, welcher z.Zt. krank ist. Die Dauer der Krankheit kann nicht abgeschätzt werden. Kann dieses Ersatzmitglied zum BRV gewählt werden? Wie ist die Rechtslage?