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BR-Vorsitzender - Ersatzmitglied zum BRV?

S
Schiedsrichter
Jan 2018 bearbeitet

Da unser BR-Vorsitzender sein Amt niedergelegt hat, stehen wir vor der Wahl eines neuen Vorsitzenden. Zum Vorschlag steht nun ein Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied ist für einen Kollegen nachgerückt, welcher z.Zt. krank ist. Die Dauer der Krankheit kann nicht abgeschätzt werden. Kann dieses Ersatzmitglied zum BRV gewählt werden? Wie ist die Rechtslage?

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Community-Antworten (4)

B
Bergmann

20.03.2007 um 19:57 Uhr

@ Schiedsrichter ,

nur mal was zum Nachdenken ---das Ersatzmitglied wird BRV--was ist mit dem Erkrankten wenn er wiederkommt ???

M
Mona-Lisa

20.03.2007 um 20:12 Uhr

@Schiedsrichter, Nein, das funkioniert so nicht! Euer Ersatzmitglied ist nur zeitweilig nachgerückt und tritt bei Rückkehr der erkrankten BR-Mitglied's wieder in die Reihen der Ersatzmitglieder zurück. Die Rechtslage ist hier vollkommen klar. § 25 BetrVG

Zum BRV könnt ihr nur ein reguläres BR-Mitglied vorschlagen.

K
Kölner

20.03.2007 um 20:13 Uhr

@Bergmann Gibst Du jetzt auch schon Denkaufgaben?

@Schiedsrichter Wenn Ihr bereit seid ständig den BRV neu zu wählen geht das.

M
matze83

20.03.2007 um 20:39 Uhr

Wobei aber wiederum die Frage ist,"die Dauer der Krankheit kann nicht abgeschätzt werden".

Wenn dieses BRM eher nicht mehr kommt und nix dagegen hat (rein emotionales Argument, ich weiß) dann könnt ihr das ErsatzBRM ja wählen. Wenn es dann nach einem Jahr wieder hinten raus fällt, dann müsst ihr halt wieder wählen.

MFG

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