Erstellt am 06.12.2022 um 15:15 Uhr von RudiRadeberger
Was denn nun? Will der AG versetzen oder kündigen?
Erstellt am 06.12.2022 um 15:19 Uhr von titapropper
Wenn arbeitsvertraglich vereinbart ist, das der ArbN Tagschicht arbeitet, dann kann der ArbGeb ihn nicht anders beschäftigen als vereinbart. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Einen Kündigungsschutz hat er noch nicht erworben,. Du als BR kannst an dieser Stelle nicht viel tun.
Erstellt am 06.12.2022 um 15:20 Uhr von celestro
"Will der AG versetzen oder kündigen?"
Beides! Der AG will den AN versetzen. Da dieser sich aber nicht versetzen lassen will, will ihn der AG jetzt noch in der Probezeit kündigen.
Erstellt am 06.12.2022 um 15:21 Uhr von takkus
@RudiRadeberger: scheinbar will er ihn versetzten. Damit ist der ArbN aber nicht einverstanden, denn er will am WE nicht arbeiten. das passt dem Chef nicht und der haut ihn in der Probezeit raus. @ Damei81: Oder???
Erstellt am 06.12.2022 um 15:22 Uhr von takkus
Irgendwie ist celestro mit dem Antworten immer schneller.
Erstellt am 06.12.2022 um 15:24 Uhr von Damei81
Genau, er will ihn versetzten, aber der Kollege will nicht und nun kündigt der AG dem Kollegen.
Gilt nicht das § 612a Maßregelungsverbot?
Erstellt am 06.12.2022 um 15:31 Uhr von titapropper
Naja, möglich. Da es in der Probezeit aber möglich ist zu kündigen ohne Angabe von Gründen, muss der ArbN schon den Zusammenhang zwischen Ablehnen der Versetzung und der Kündigung nachweisen können. Glaube aber nicht das es dann auch greifen würde. was steht denn im Arbeitsvertrag? Ausschließlich Tagschicht?
Erstellt am 06.12.2022 um 15:33 Uhr von Damei81
Ja Tagschicht.
Wenn er aber die Tagschichtstelle wieder besetzen will?, dann kann man ja fast einen Zusammenhang feststellen
Erstellt am 06.12.2022 um 15:38 Uhr von titapropper
Also wenn im AV ausschließlich Tagschicht ohne Wochenende vereinbart ist, kann er ihn ja nicht anders einsetzten. Ist ja vertraglich so nicht vorgesehen.
Erstellt am 06.12.2022 um 15:39 Uhr von wdliss
@Damei81
Nein, er wird ja im Zweifel einfach nicht "den Ansprüchen genügen". Dann kann die Stelle danach selbstverständlich wieder besetzt werden.
Erstellt am 06.12.2022 um 15:44 Uhr von Damei81
Er will ihn gegen seinen Willen und seinen Arbeitsvertrag auf Schicht versetzten und seine alte Stelle wird wieder besetzt.
kann also nicht Betriebsbedingt sein, Verhaltensbedingt auch nicht, sonst würde er ihn ja nicht weier behalten wollen
Erstellt am 06.12.2022 um 15:52 Uhr von takkus
@Damei81. du kannst dich winden und argumentieren wie du willst: wenn er in der Probezeit kündigt kann er das ohne Angabe von Gründen machen. Er kündigt einfach.
Erstellt am 06.12.2022 um 15:59 Uhr von wdliss
Probezeit bedeutet ja, das man ausprobiert ob jemand auf die Stelle passt, bzw. ob dem AN die Stelle zusagt. Daher kündigt man nicht betriebs- oder verhaltensbedingt, sondern in der Probezeit.
Und selbstverständlich kann der AG sagen: auf die Stelle, auf die ich ihn eingestellt habe passt er nicht, aber ich biete ihm eine andere an bevor ich ihn einfach gehen lasse. Wenn das dann nicht passt, weil wie bei euch der AN nicht am WE arbeiten möchte ist das halt so und die Wege trennen sich wieder.
Erstellt am 06.12.2022 um 16:07 Uhr von Damei81
@takkus: gegenüber dem BR muss er Gründe nennen. $102 Abs. 1 BetrVG
Erstellt am 06.12.2022 um 17:08 Uhr von celestro
"Und selbstverständlich kann der AG sagen: auf die Stelle, auf die ich ihn eingestellt habe passt er nicht, aber ich biete ihm eine andere an bevor ich ihn einfach gehen lasse."
Wobei diese Argumentation schon ziemlich absurd ist. "Auf die Stelle passt er nicht, aber ich biete ihm eine andere an ... mit der vermutlich gleichen Arbeit"?
Erstellt am 06.12.2022 um 17:16 Uhr von ganther
"@takkus: gegenüber dem BR muss er Gründe nennen. $102 Abs. 1 BetrVG"
tja aber nur sehr pauschal. Da reicht ggf schon ein Satz
Erstellt am 06.12.2022 um 18:17 Uhr von Relfe
in der Kündigung muss kein Grund angeben werden und ggü dem BR schreibt der AG z.B.
"der AG möchte das AV beenden" oder irgendsoein belanglosen Kram.
--> und weg ist der AN
@Damei81
Was kannst Du tun?
--> wenn der AG schlau ist, schreibt er ein "nicht angreifbare Begründung" wie z.B. o.g., da kannste nix machen
--> wenn der AG "unschlau" ist, schreibt er so eine Begründung wie von Dir im Eingangsthread genannt, dann könnt ihr widersprechen
Erstellt am 06.12.2022 um 19:09 Uhr von Damei81
der selbe Job, des selbe Aufgabengebiet, nur halt auf Schicht!
Er ist Elektriker!
Erstellt am 06.12.2022 um 23:43 Uhr von paula
der AG muss sich schon recht dumm anstellen, wenn eine Kündigung in diesem Fall nicht vor dem ArbG hält
Erstellt am 07.12.2022 um 08:24 Uhr von takkus
@Damei81: du kannst so viele "!" verwenden wie Du willst-> es ändert nichts an der Tatsache das die Aussichten für den Kollegen nicht rosig sind.
Erstellt am 07.12.2022 um 08:29 Uhr von Relfe
@Damei81
auch wenn es Dir mal wieder nicht paßt --> Scheißegal, ob er Elektriker ist oder es sich um denselben Job handelt.
--> finde Dich damit ab, das in Deutschland Gesetze und Regeln gelten
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von gründen gegenüber dem Vertragspartner gekündigt werden.
Und für die Anhörung reicht ein einfaches: "erfüllt nicht die Erwartungen" oder so etwas ähnliches Aussagefreies
"In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber darf während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die ordentliche Kündigung kann während der Probezeit ohne Grund erfolgen. Die Probezeitkündigung muss daher grundsätzlich nicht begründet werden. Allerdings muss sich auch eine Kündigung in der Probezeit an den üblichen Grenzen orientieren und darf nicht sittenwidrig oder willkürlich sein."
--> Willkür nachzuweisen ist unmöglich, wenn der AG einfach keinen Grund angibt aus dem sich das schließen läßt
Erstellt am 07.12.2022 um 09:44 Uhr von Damei81
Hallo
Ich hattr ein WAF Video von Niklas Pastille gesehen und er meinte auch gegen Probezeitkündigung sollte man vorgehen.
Gegen das Massreglungsverbot 612a BGB.
Und das sehe ich bei "Gehe auf Schicht, oder wir kündigen dich" da ja dieselbe Arbeit verrichtet wird. Aber anscheinend sehen das hier alle hier nicht so.
Erstellt am 07.12.2022 um 10:18 Uhr von celestro
Ja, man sollte dagegen vorgehen ... nur sehen hier viele die Erfolgsaussichten nicht sonderlich rosig. Das ist ein Unterschied.
Erstellt am 07.12.2022 um 12:15 Uhr von Relfe
@Damei81
es geht nicht um unser Gerechtigkeitsempfinden, sondern darum das ein AG i.d.R. weiß wie er eine Probezeitkündigung formulieren muss, damit sie i.d.R. nicht angreifbar ist.
Bei einem "unschlauen" AG ist das was anderes.
Man kann gegen jede Kündigung vorgehen, aber ob man sich und ggf. seinem Portemonnaie das antuen sollte, bei einer Probezeitkündigung?
Erstellt am 07.12.2022 um 17:40 Uhr von Enigmathika
Das ist allerdings eine unschöne Masche des AG:
1. eine attraktive Stelle ausschreiben;
2. jemanden einstellen, der sich darauf bewirbt
3. den Kollegen während der Probezeit auf eine unattraktive Stelle versetzen.
Ich habe leider keine Ahnung, wie man das unterbinden kann.
Erstellt am 07.12.2022 um 17:45 Uhr von Damei81
leider garnicht. ich dachte hier bekomme ich einen Tip, aber es waren sich ja alle einig!
Erstellt am 08.12.2022 um 08:44 Uhr von takkus
Es gibt halt keinen Tip oder eine Hintertür dazu. das hat nichts mit einig zu tun. Das sind Erfahrungswerte der antwortenden Betriebsräte. Da hilft auch dein "!" neuerlich nicht. Sei nicht traurig, sei nicht beleidigt.
Erstellt am 08.12.2022 um 12:05 Uhr von damei81
Beleidigt nicht, aber traurig, da das eine fiese Masche ist aber legal.
Erstellt am 08.12.2022 um 13:23 Uhr von Enigmathika
der Arbeitnehmer sollte sich Rechtsberatung suchen. Meinem persönlichen Empfinden(!) nach geht das in die Richtung Betrug.