Probezeitkündigung
Hallo
ein Kollege ist noch in der Probezeit. Er wurde auf Tagschicht eingesetzt. Nun soll er auf 4Schicht mit Wochenende versetzt werden. Er hat gesagt, das er am Wochenende nicht arbeiten möchte, da er ja eine Tagschichtstelle angenommen hat. Die Stelle die er besetzen soll, ist schon länger ausgeschrieben, aber es bewirb sich keiner, die Stelle die er z.Z. besetzt, ist sehr begehrt und es gibt viele Bewerber. Offizell ist es nicht, aber der AG will den Kollegen versetzen, auf die Stelle welche unattraktiv ist und die Stelle freimachen, die akktrativ ist.
Nun will ihn der AG kündigen! Was kann ich als BR tun?
Community-Antworten (29)
06.12.2022 um 16:15 Uhr
Was denn nun? Will der AG versetzen oder kündigen?
06.12.2022 um 16:19 Uhr
Wenn arbeitsvertraglich vereinbart ist, das der ArbN Tagschicht arbeitet, dann kann der ArbGeb ihn nicht anders beschäftigen als vereinbart. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Einen Kündigungsschutz hat er noch nicht erworben,. Du als BR kannst an dieser Stelle nicht viel tun.
06.12.2022 um 16:20 Uhr
"Will der AG versetzen oder kündigen?"
Beides! Der AG will den AN versetzen. Da dieser sich aber nicht versetzen lassen will, will ihn der AG jetzt noch in der Probezeit kündigen.
06.12.2022 um 16:21 Uhr
@RudiRadeberger: scheinbar will er ihn versetzten. Damit ist der ArbN aber nicht einverstanden, denn er will am WE nicht arbeiten. das passt dem Chef nicht und der haut ihn in der Probezeit raus. @ Damei81: Oder???
06.12.2022 um 16:22 Uhr
Irgendwie ist celestro mit dem Antworten immer schneller.
06.12.2022 um 16:24 Uhr
Genau, er will ihn versetzten, aber der Kollege will nicht und nun kündigt der AG dem Kollegen.
Gilt nicht das § 612a Maßregelungsverbot?
06.12.2022 um 16:31 Uhr
Naja, möglich. Da es in der Probezeit aber möglich ist zu kündigen ohne Angabe von Gründen, muss der ArbN schon den Zusammenhang zwischen Ablehnen der Versetzung und der Kündigung nachweisen können. Glaube aber nicht das es dann auch greifen würde. was steht denn im Arbeitsvertrag? Ausschließlich Tagschicht?
06.12.2022 um 16:33 Uhr
Ja Tagschicht.
Wenn er aber die Tagschichtstelle wieder besetzen will?, dann kann man ja fast einen Zusammenhang feststellen
06.12.2022 um 16:38 Uhr
Also wenn im AV ausschließlich Tagschicht ohne Wochenende vereinbart ist, kann er ihn ja nicht anders einsetzten. Ist ja vertraglich so nicht vorgesehen.
06.12.2022 um 16:39 Uhr
@Damei81 Nein, er wird ja im Zweifel einfach nicht "den Ansprüchen genügen". Dann kann die Stelle danach selbstverständlich wieder besetzt werden.
06.12.2022 um 16:44 Uhr
Er will ihn gegen seinen Willen und seinen Arbeitsvertrag auf Schicht versetzten und seine alte Stelle wird wieder besetzt.
kann also nicht Betriebsbedingt sein, Verhaltensbedingt auch nicht, sonst würde er ihn ja nicht weier behalten wollen
06.12.2022 um 16:52 Uhr
@Damei81. du kannst dich winden und argumentieren wie du willst: wenn er in der Probezeit kündigt kann er das ohne Angabe von Gründen machen. Er kündigt einfach.
06.12.2022 um 16:59 Uhr
Probezeit bedeutet ja, das man ausprobiert ob jemand auf die Stelle passt, bzw. ob dem AN die Stelle zusagt. Daher kündigt man nicht betriebs- oder verhaltensbedingt, sondern in der Probezeit. Und selbstverständlich kann der AG sagen: auf die Stelle, auf die ich ihn eingestellt habe passt er nicht, aber ich biete ihm eine andere an bevor ich ihn einfach gehen lasse. Wenn das dann nicht passt, weil wie bei euch der AN nicht am WE arbeiten möchte ist das halt so und die Wege trennen sich wieder.
06.12.2022 um 17:07 Uhr
@takkus: gegenüber dem BR muss er Gründe nennen. $102 Abs. 1 BetrVG
06.12.2022 um 18:08 Uhr
"Und selbstverständlich kann der AG sagen: auf die Stelle, auf die ich ihn eingestellt habe passt er nicht, aber ich biete ihm eine andere an bevor ich ihn einfach gehen lasse."
Wobei diese Argumentation schon ziemlich absurd ist. "Auf die Stelle passt er nicht, aber ich biete ihm eine andere an ... mit der vermutlich gleichen Arbeit"?
06.12.2022 um 18:16 Uhr
"@takkus: gegenüber dem BR muss er Gründe nennen. $102 Abs. 1 BetrVG"
tja aber nur sehr pauschal. Da reicht ggf schon ein Satz
06.12.2022 um 19:17 Uhr
in der Kündigung muss kein Grund angeben werden und ggü dem BR schreibt der AG z.B. "der AG möchte das AV beenden" oder irgendsoein belanglosen Kram. --> und weg ist der AN
@Damei81 Was kannst Du tun? --> wenn der AG schlau ist, schreibt er ein "nicht angreifbare Begründung" wie z.B. o.g., da kannste nix machen --> wenn der AG "unschlau" ist, schreibt er so eine Begründung wie von Dir im Eingangsthread genannt, dann könnt ihr widersprechen
06.12.2022 um 20:09 Uhr
der selbe Job, des selbe Aufgabengebiet, nur halt auf Schicht! Er ist Elektriker!
07.12.2022 um 00:43 Uhr
der AG muss sich schon recht dumm anstellen, wenn eine Kündigung in diesem Fall nicht vor dem ArbG hält
07.12.2022 um 09:24 Uhr
@Damei81: du kannst so viele "!" verwenden wie Du willst-> es ändert nichts an der Tatsache das die Aussichten für den Kollegen nicht rosig sind.
07.12.2022 um 09:29 Uhr
@Damei81
auch wenn es Dir mal wieder nicht paßt --> Scheißegal, ob er Elektriker ist oder es sich um denselben Job handelt. --> finde Dich damit ab, das in Deutschland Gesetze und Regeln gelten
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von gründen gegenüber dem Vertragspartner gekündigt werden. Und für die Anhörung reicht ein einfaches: "erfüllt nicht die Erwartungen" oder so etwas ähnliches Aussagefreies
"In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber darf während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die ordentliche Kündigung kann während der Probezeit ohne Grund erfolgen. Die Probezeitkündigung muss daher grundsätzlich nicht begründet werden. Allerdings muss sich auch eine Kündigung in der Probezeit an den üblichen Grenzen orientieren und darf nicht sittenwidrig oder willkürlich sein."
--> Willkür nachzuweisen ist unmöglich, wenn der AG einfach keinen Grund angibt aus dem sich das schließen läßt
07.12.2022 um 10:44 Uhr
Hallo
Ich hattr ein WAF Video von Niklas Pastille gesehen und er meinte auch gegen Probezeitkündigung sollte man vorgehen. Gegen das Massreglungsverbot 612a BGB. Und das sehe ich bei "Gehe auf Schicht, oder wir kündigen dich" da ja dieselbe Arbeit verrichtet wird. Aber anscheinend sehen das hier alle hier nicht so.
07.12.2022 um 11:18 Uhr
Ja, man sollte dagegen vorgehen ... nur sehen hier viele die Erfolgsaussichten nicht sonderlich rosig. Das ist ein Unterschied.
07.12.2022 um 13:15 Uhr
@Damei81
es geht nicht um unser Gerechtigkeitsempfinden, sondern darum das ein AG i.d.R. weiß wie er eine Probezeitkündigung formulieren muss, damit sie i.d.R. nicht angreifbar ist.
Bei einem "unschlauen" AG ist das was anderes.
Man kann gegen jede Kündigung vorgehen, aber ob man sich und ggf. seinem Portemonnaie das antuen sollte, bei einer Probezeitkündigung?
07.12.2022 um 18:40 Uhr
Das ist allerdings eine unschöne Masche des AG:
- eine attraktive Stelle ausschreiben;
- jemanden einstellen, der sich darauf bewirbt
- den Kollegen während der Probezeit auf eine unattraktive Stelle versetzen.
Ich habe leider keine Ahnung, wie man das unterbinden kann.
07.12.2022 um 18:45 Uhr
leider garnicht. ich dachte hier bekomme ich einen Tip, aber es waren sich ja alle einig!
08.12.2022 um 09:44 Uhr
Es gibt halt keinen Tip oder eine Hintertür dazu. das hat nichts mit einig zu tun. Das sind Erfahrungswerte der antwortenden Betriebsräte. Da hilft auch dein "!" neuerlich nicht. Sei nicht traurig, sei nicht beleidigt.
08.12.2022 um 13:05 Uhr
Beleidigt nicht, aber traurig, da das eine fiese Masche ist aber legal.
08.12.2022 um 14:23 Uhr
der Arbeitnehmer sollte sich Rechtsberatung suchen. Meinem persönlichen Empfinden(!) nach geht das in die Richtung Betrug.
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