Guten Morgen,
der BR hat eine Anhörung zur Probezeitkündigung eines MA bekommen.
Wir haben beschlossen, die Frist vertreichen zu lassen und das dem AG so mitgeteilt. Sehe ich es richtig, dass der AG aber die schriftliche Kündigung erst nach der Frist für die Anhörung des BR, an den AN raus schicken darf? (und nicht sofort, wenn er den Beschluss des BR weiß)