Erstellt am 31.03.2015 um 09:51 Uhr von wölfchen
. . . der Umgang mit Überstunden & Co. sollten üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden und nicht in einer Geschäftsordnung . . .
Erstellt am 31.03.2015 um 09:54 Uhr von Pickel
Grundlegend: Dem Mitarbeiter muss natürlich auch die Gelegenheit gegeben werden dieses zu tun. Auch Krankheitstage sind zu berücksichtigen.
Wenn dies alles vollkommen gewährleistet ist (und das geht definitiv nur mit einer BV!) kann es solch eine Vereinbarung geben.
Erstellt am 31.03.2015 um 11:04 Uhr von gironimo
wer hat denn die "Geschäftsordnung" ersonnen? Ein BR war wohl nicht beteiligt? Gibt es einen?
Wenn es so wäre, wie es bei Euch ist, würde doch kein BR mehr Mehrarbeit zustimmen.