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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unberechtigtes Streichen von Überstunden

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Zweivo
Jan 2018 bearbeitet

Kann die Personalabteilung Überstunden von einem bereits (vom Vorgesetzten) genehmigten Überstundenzettel streichen? Hat der Betriebsrat dabei Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (3)

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rolfo

03.03.2015 um 16:44 Uhr

Komische Frage, eigentlich hat der BR die Überstunden zu genehmigen, nicht der Vorgesetzte. Der Vorgesetzte, bzw. die GL hat den Betriebsrat um Genehmigung zu fragen

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Pjöööng

03.03.2015 um 17:08 Uhr

Selbstverständlich hat auch der Arbeitgeber die Mehrarbeit zu genehmigen bzw. anzuweisen.

"Vom Überstundenzettel streichen" geht auch gar nicht, da es sich bei dem Überstundenzettel um eine Urkunde handelt. Allenfalls kann die Vergütung verweigert werden, wenn dafür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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paula

03.03.2015 um 18:33 Uhr

Hat der MA die Mehrzeiten schon erbracht? Wenn sie erbracht wurden, geht es um die Vergütung.

Hat der MA die Mehrzeiten noch nicht erbracht, dann kann der AG diese Zeiten m.E. noch absagen. Die Genehmigung des BR bedeutet ja nur, dass der AG legitimiert ist, diese Mehrzeiten anzuweisen. Das geht aber nur, wenn der AG hier gar keine Mehrzeiten erbringen lässt. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich ja auch auf die Frage auf welche Mitarbeiter die Mehrzeiten verteilt werden und wie es geschieht.

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