Ein Mitarbeiter von uns hat mit den Vorgesetzten abgesprochen, wann er seine Überstunden abbummeln/nehmen kann. Nun ist der Mitarbeiter in dieser Zeit krank geworden, AUB liegt vor. Die Vorgesetzten haben die Überstunden, die in dieser Zeit abgebummelt werden sollten, komplett gestrichen. Darf der Arbeitegeber so etwas tun?
Vielen Dank für eure Antworten!