Überstunden streichen
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Überstunden. Hat der Arbeitgeber das Recht zum Quartalsende alle Überstunden zu streichen? Wenn ja, muss hierfür nicht eine Frist eingehalten werden das der Arbeitnehmer noch ausreichend Zeit hat die Überstunden abzubauen? In unserer Firma werden Überstunden vorher nie vom Arbeitgeber genehmigt. Grundsätzlich sollen Überstunden vermieden werden. Ist es jedoch zwingend erforderlich welche zu machen kann der Arbeitnehmer ohne Genehmigung Überstunden machen. Wo kann ich mich hierzu informieren? Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (3)
06.06.2011 um 14:42 Uhr
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja was sagtr dieser? Grundsätzlich hat jeder AN den Anspruch dass erbrachte Arbeit bezahlt wird.
06.06.2011 um 15:02 Uhr
Ja wir haben einen Betriebsrat. Ich bin selbst im BR. Wir versuchen schon seit Wochen einen Termin bei der GF zu bekommen, umd die Angelegenheit zu klären, doch dieser wimmelt uns immer wieder ab. Mich würde die rechtliche Lage hierzu interessieren, kann aber leider nichts finden. Ist der BR zustimmungpflichtig?
06.06.2011 um 15:25 Uhr
- Mehrarbeit kann der AG nur anordnen, wenn es im ArbV oder TV vereinbart ist.
- Die Mehrarbeit ob angeordnet oder geduldet unterliegt immer der Mitbestimmung des BR, also ohne das OK des BR geht gar keine.
Also, wenn es hier Probleme gibt, NEIN sagen zur Mehrarbeit und ggf. Beschluss fassen und Anwalt beauftragen.
Aber den Lohn bzw. einen Freizeitausgleich einklagen können/ müssen die AN immer selber.
Hier sollte dringend ein Anwalt eingebunden werden um die Verjährung von Ansprüchen zu vermeiden. Vorab wäre es ratsam, dass alle betroffene AN umgehend den AG nachweislich anschreiben und den Ausgleich aller geleisteten Mehrarbeit in Freitzeit oder ggf. Bar einfordern. Dieses kann die Verjährung erst einmal hemmen. Doch wenn der AG dann nicht positiv reagiert muss geklagt werden auch um die Verjährung zu hemmen.
Letztlich ist hier eine sehr dringende Schulung des BR angeraten.
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