Erstellt am 06.06.2011 um 12:42 Uhr von Kurzarbeiter
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja was sagtr dieser? Grundsätzlich hat jeder AN den Anspruch dass erbrachte Arbeit bezahlt wird.
Erstellt am 06.06.2011 um 13:02 Uhr von Theres
Ja wir haben einen Betriebsrat. Ich bin selbst im BR. Wir versuchen schon seit Wochen einen Termin bei der GF zu bekommen, umd die Angelegenheit zu klären, doch dieser wimmelt uns immer wieder ab.
Mich würde die rechtliche Lage hierzu interessieren, kann aber leider nichts finden.
Ist der BR zustimmungpflichtig?
Erstellt am 06.06.2011 um 13:25 Uhr von Kurzarbeiter
1. Mehrarbeit kann der AG nur anordnen, wenn es im ArbV oder TV vereinbart ist.
2. Die Mehrarbeit ob angeordnet oder geduldet unterliegt immer der Mitbestimmung des BR, also ohne das OK des BR geht gar keine.
Also, wenn es hier Probleme gibt, NEIN sagen zur Mehrarbeit und ggf. Beschluss fassen und Anwalt beauftragen.
Aber den Lohn bzw. einen Freizeitausgleich einklagen können/ müssen die AN immer selber.
Hier sollte dringend ein Anwalt eingebunden werden um die Verjährung von Ansprüchen zu vermeiden. Vorab wäre es ratsam, dass alle betroffene AN umgehend den AG nachweislich anschreiben und den Ausgleich aller geleisteten Mehrarbeit in Freitzeit oder ggf. Bar einfordern. Dieses kann die Verjährung erst einmal hemmen. Doch wenn der AG dann nicht positiv reagiert muss geklagt werden auch um die Verjährung zu hemmen.
Letztlich ist hier eine sehr dringende Schulung des BR angeraten.