Überstunden streichen wegen corona
Darf ein Arbeitgeber als Solidaritätsmaßnahme Überstunden ersatzlos streichen? Heißt: MA geht weiterhin arbeiten, aber es werden Stunden abgezogen.... vom zeitkonto gelöscht...Abstimmung dieser sogenannten Solidaritätsmaßnahme ist mit dem Betriebsrat abgestimmt. Darf der BR das überhaupt? Wie findet der §615 BGB drauf Anwendung?
Community-Antworten (4)
24.03.2020 um 17:20 Uhr
@danke@ Ich versuche mal zu präzisieren. Ihr habt also ein Überstundenkonto? Dieses Überstundenkonto soll herunter gefahren werden? Wenn dem so ist, stellt sich die Frage ob der BR darüber mitbestimmen darf nicht. Er ist dazu verpflichtet darüber mit zu bestimmen. §615 findet hier keine Anwendung.
24.03.2020 um 17:27 Uhr
@Dummer Hund: Hast Du die Frage richtig gelesen? Die Überstunden sollen nicht "herunter gefahren", sondern ersatzlos gestrichen werden. Das geht so nicht, auch nicht mit Zustimmung des BR.
24.03.2020 um 17:31 Uhr
Es geh tatsächlich nicht um einen Abbau, sondern um ersatzloses Streichen. Die MA sollen also bis zu 6 Tage ohne Bezahlung arbeiten...
24.03.2020 um 17:37 Uhr
§§Reiter Deshalb hatte ich noch mal nach gefragt, weil ich mir nicht sicher war ob ich es richtig verstanden habe. Was der AG hier mit dem BR ausgetüftelt hat geht natürlich gar nicht.
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