Erstellt am 24.03.2020 um 16:20 Uhr von Dummerhund
@danke@
Ich versuche mal zu präzisieren.
Ihr habt also ein Überstundenkonto?
Dieses Überstundenkonto soll herunter gefahren werden?
Wenn dem so ist, stellt sich die Frage ob der BR darüber mitbestimmen darf nicht.
Er ist dazu verpflichtet darüber mit zu bestimmen.
§615 findet hier keine Anwendung.
Erstellt am 24.03.2020 um 16:27 Uhr von §§Reiter
@Dummer Hund:
Hast Du die Frage richtig gelesen? Die Überstunden sollen nicht "herunter gefahren", sondern ersatzlos gestrichen werden. Das geht so nicht, auch nicht mit Zustimmung des BR.
Erstellt am 24.03.2020 um 16:31 Uhr von @danke@
Es geh tatsächlich nicht um einen Abbau, sondern um ersatzloses Streichen. Die MA sollen also bis zu 6 Tage ohne Bezahlung arbeiten...
Erstellt am 24.03.2020 um 16:37 Uhr von Dummerhund
§§Reiter
Deshalb hatte ich noch mal nach gefragt, weil ich mir nicht sicher war ob ich es richtig verstanden habe.
Was der AG hier mit dem BR ausgetüftelt hat geht natürlich gar nicht.