Darf ein Arbeitgeber als Solidaritätsmaßnahme Überstunden ersatzlos streichen? Heißt: MA geht weiterhin arbeiten, aber es werden Stunden abgezogen.... vom zeitkonto gelöscht...Abstimmung dieser sogenannten Solidaritätsmaßnahme ist mit dem Betriebsrat abgestimmt. Darf der BR das überhaupt?
Wie findet der §615 BGB drauf Anwendung?