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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl Vorsitzender

B
Bayernbr
Nov 2016 bearbeitet

Der 2. Vorsitz meines BR (ich bin nur ordentliches Mitglied) hat seinen Rücktritt angekündigt. Nun wollten wir neu wählen und es ergab sich folgende Situation: Es schrieb jeder auf, wem er sich am ehesten als 2. Vorsitz vorstellen kann. Da kam mit 4 von 5 Stimmen eine Person raus. Diese Person hat die "Wahl" auch angenommen. Nun hieß es dann, die "gewählte" Person solle nun zur Abstimmung raus gehen. Nach der erneuten Wahl sprachen sich nun 3 Kollegen gegen die gewählte aus. War denn nicht schon die erste Umfrage die Wahl? Und muss bei einer Wahl der Kollege raus aus dem Zimmer?

Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (4)

D
Dezibel

26.03.2015 um 08:34 Uhr

Es gibt keinen zweiten Vorsitz. Du meinst sicher den Stellvertreter des BRV. Jeder des Betriebsrats hat bei dieser Wahl eine Stimme, da wird keiner rausgeschickt. Schlimmstenfalls schlägt sich jeder selbst vor und alle verlassen den Raum. Wer wählt denn dann nur? Wenn er die Wahl schon angenommen hat, was gab es denn dann noch zu wählen? Die Mehrheit wollte ihn, er sagt ok, ich machs und dann ab zur weiteren Tagesordnung. Die Nummer ohne ihn könnt ihr wirklich in die Tonne kloppen.

B
Bayernbr

26.03.2015 um 08:38 Uhr

Natürlich meine ich den Stellvertreter. Vielen Dank, sowas habe ich mir schon gedacht. Ich war nur sehr perplex, wie die zweite "Wahl", die keine war, ausging. Erst schreien alle ja und danach plötzlich nicht mehr.

G
gironimo

26.03.2015 um 08:52 Uhr

Eine Umfrage ist eben keine Wahl. Wenn man wählt, muss das auch so ausgedrückt werden. So gesehen war die erste Meinungsbildung eben nur eine Meinungsbildung.

Aber wie Dezibel schon schreibt: Die eigentliche Wahl war unkorrekt. Alle nehmen an der Abstimmung teil.

H
Hoppel

26.03.2015 um 11:26 Uhr

§ 19 BetrVG lässt grüßen! Auch interne Wahlen des BR können angefochten werden ...

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