Erstellt am 26.03.2015 um 07:34 Uhr von Dezibel
Es gibt keinen zweiten Vorsitz. Du meinst sicher den Stellvertreter des BRV.
Jeder des Betriebsrats hat bei dieser Wahl eine Stimme, da wird keiner rausgeschickt. Schlimmstenfalls schlägt sich jeder selbst vor und alle verlassen den Raum. Wer wählt denn dann nur?
Wenn er die Wahl schon angenommen hat, was gab es denn dann noch zu wählen? Die Mehrheit wollte ihn, er sagt ok, ich machs und dann ab zur weiteren Tagesordnung.
Die Nummer ohne ihn könnt ihr wirklich in die Tonne kloppen.
Erstellt am 26.03.2015 um 07:38 Uhr von Bayernbr
Natürlich meine ich den Stellvertreter. Vielen Dank, sowas habe ich mir schon gedacht. Ich war nur sehr perplex, wie die zweite "Wahl", die keine war, ausging. Erst schreien alle ja und danach plötzlich nicht mehr.
Erstellt am 26.03.2015 um 07:52 Uhr von gironimo
Eine Umfrage ist eben keine Wahl. Wenn man wählt, muss das auch so ausgedrückt werden. So gesehen war die erste Meinungsbildung eben nur eine Meinungsbildung.
Aber wie Dezibel schon schreibt: Die eigentliche Wahl war unkorrekt. Alle nehmen an der Abstimmung teil.
Erstellt am 26.03.2015 um 10:26 Uhr von Hoppel
§ 19 BetrVG lässt grüßen! Auch interne Wahlen des BR können angefochten werden ...