W.A.F. LogoSeminare

Wahl Betriebsratsvorsitzende

F
Fragestellerin
Jan 2018 bearbeitet

Kann die Betriebsratsvorsitzendenwahl und die des Stellvertreters auch geheim erfolgen? Wie wird die Wahl durchgeführt und wer bestimmt dies? Wird nur einmal gewählt und der/die mit den meisten Stimmen ist Vorsitzende/r und der/die mit den zweit meisten Stimmen der Vertreter oder werden die beiden Posten getrennt gewählt?

3.28105

Community-Antworten (5)

N
nicoline

18.04.2010 um 23:48 Uhr

Hallo Fragestellerin, BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Wedde, § 26 BetrVG, Rn 7 Der BR kann unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen Grundsätze beschließen und ggf. in einer Wahlordnung festlegen. Die Wahl kann geheim oder offen, durch Handaufheben und u. U. sogar durch Zuruf erfolgen, sofern durch den Wahlleiter einwandfrei festgestellt werden kann, wer gewählt worden ist (Fitting, Rn. 9; GK-Raab, Rn. 10; HSWGN-Glock, Rn. 18). Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muss eine geheime Abstimmung durchgeführt werden (ErfK-Eisemann, Rn. 2; HaKo-Blanke, Rn. 5; MünchArbR-Joost, § 306 Rn. 3; Richardi-Thüsing, Rn. 6; Lichtenstein, BetrR 87, 7 [9]; HWK-Reichold, Rn. 4; a. A. ArbG Bielefeld 12. 8. 98, AiB 99, 341 mit kritischer Anm. Wedde; Fitting, a. a. O.; GK-Raab, a. a. O. unter Hinweis auf den vom Gesetzgeber abgeschafften Minderheitenschutz; offen Wurm, ZBVR 00, 257). Nur auf diese Weise kann die Wahlfreiheit der einzelnen BR-Mitglieder garantiert werden (ähnlich MünchArbR-Joost, a. a. O.).

§ 26 Rn 10 Die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt in einem gesonderten Wahlgang (Bopp, S. 12; HSWGN-Glock, a. a. O.; Löwisch, BB 01, 1734 [1739]). Es ist nicht etwa derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat, zum Vorsitzenden und der mit der nächst­höheren Stimmenzahl zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt (Fitting, a. a. O. HSWGN-Glock, a. a. O.; Richardi-Thüsing, Rn. 7), es sei denn, der BR beschließt, die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in einem gemeinsamen Wahlgang durchzuführen, was zulässig ist (so auch GK-Raab, Rn. 13; a. A. Fitting, a. a. O.). Hält der BR dies für sinnvoll, können auch mehrere Stellvertreter gewählt werden (ähnlich HWK-Reichold, Rn. 12). Hierbei muss aber klargestellt werden, in welcher Reihenfolge Vertretungen erfolgen (etwa durch Wahl eines ersten und eines zweiten Stellvertreters).

E
Erwin

19.04.2010 um 00:06 Uhr

@Fragestellerin

Geheime Wahl ist zwar möglich, doch ein ungeschickter Anfang. Denn man sollte als BRM zu seiner Meinung stehen, auch wenn es nicht die der Mehrheit ist. Denn alle zukünftigen Entscheidungen Abstimmungen erfolgen ja offen. Also ggf. auch hier zu seiner Meinung stehen und diese auch offen sagen und mit den Koll. ggf. diskutieren.

Also, wenn man andere BRM als BRV und StBRV haben möchte dieses offen sagen, schaft Klarheit und hilft somit beim weiteren Umgang mit einander.

Wenn bei mir hier einer geheime Wahl haben wollte, wäre mir es ehe klar warum!!!

F
Fragestellerin

20.04.2010 um 19:24 Uhr

@Nicoline Vielen Dank.Ich hoffe nur sehr dass die Versammlung dann auch dem Antrag auf geheime Wahl stattgibt. Es ist in der Tat so dass einige Mitglieder zwar eine Erneuerung möchten aber aus Angst vor persönlichen Folgen sich in einer offenen Wahl nicht trauen die Hand für das zu heben was sie wirklich möchten. Wenn dann dem Antrag auf geheime Wahl nicht stattgegeben wird kann man wohl nichts machen

H
humdkatzemaus

20.04.2010 um 19:28 Uhr

Wenn sie das in eurem Kreis schon nicht können , wie wollen sie dann im BR bestehen?

N
nicoline

20.04.2010 um 19:32 Uhr

Fragestellerin, Wenn dann dem Antrag auf geheime Wahl nicht stattgegeben wird kann man wohl nichts machen Na, na, wer wird denn die Flinte so leicht in's Korn. werfen. Ich finde, der Kommentar drückt sich da doch ganz eindeutig aus und darauf würde ich mich dann mal berufen. Du hast ihn ja zur Hand, sogar mit Quellenangabe, wenn das nicht hilft....... ;-)) Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muss eine geheime Abstimmung durchgeführt werden da gibt es doch nichts zu gewähren!

Ihre Antwort