Erstellt am 15.04.2010 um 19:11 Uhr von MonaLisa
@ickebinener,
ihr könnt euren BRV abwählen, so wie ihr ihn gewählt habt! Mit einer einfachen Mehrheit und dazu braucht ihr auch keinen Grund anzugeben.
Wichtig wäre vor der Abwahl vielleicht auch noch, dass ihr einen 'Nachfolger' für ihn habt!
Auch die Freistellung könnt ihr neu vergeben! (§38 BetrVG)
Erstellt am 15.04.2010 um 20:01 Uhr von erwin
>>> Was müssen wir tun damit wir ihn von seinem Thron runter bekommen
Ganz einfach eine Liege ins Büro stellen und vor allem ein großes weiches Kissen, denn ihr habt doch auch eine Fürsorgepflicht :-)))))
Erstellt am 15.04.2010 um 21:51 Uhr von peters
Ich würde mal frecherweise sagen, wer einen BR-Vorsitzenden abwählen will, sollte zumindest wissen, wie man das tut.
Wenn keiner im Gremium eine Ahnung davon hat, fürchte ich fast, es wird sich keiner finden, der es wirklich besser machen kann.