Erstellt am 04.03.2015 um 09:57 Uhr von gironimo
Finden Verhandlungen statt?
Natürlich kann er immer kündigen. Die Frage ist, was das Gericht dazu sagt. Ggf. muss der AG Leistungen aus dem später abgeschlossenen Sozialplan nachzahlen.
Falls Ihr tatsächlich bereits Anhörungen zur Kündigung auf dem Tisch habt, widersprecht. Gründe aus dem 102er werdet Ihr ja haben. Und verweist in den Bedenken auf den ausstehenden Sozialplan/Interessenausgleich.
Die Kollegen müssen dann natürlich den Rechtsweg gehen.
Erstellt am 04.03.2015 um 12:14 Uhr von Christopherr
Aktuell finden noch keine Verhandlungen statt aber sie werden in den nächsten 10 Tagen beginnen. Und nein wir haben noch keine Kündigungen auf dem Tisch. Allerdings irritierte uns die Aussage eines BR Mitglieds der behauptet das der AG trotzdem schon mal kündigen könnte und erst dann verhandelt?!? Aber danke für den Tip..sollten die auf die Idee kommen dann wiedersprechen wir, mit der Begründung das der Sozialplan/Interessenausgleich erst verhandelt werden muss.
Sorry für die Unwissenheit...wir sind alle 3 neu im BR (nachgerückt)..und dann passiert gleich sowas :-(
Erstellt am 04.03.2015 um 13:50 Uhr von paula
ob der BR einen Unterlassungsanspruch an dieser Stelle durchsetzen kann ist (kurioserweise) abhängig von dem LAG Bezirk in dem ihr liegt.
In einem Teil der Republik kann der BR mittels einer einstweiligen Verfügung gegen den AG hier vorgehen. In anderen Bereichen aber nicht. Da im einstweiligen Rechtschutz die höchste Instanz das LAG ist, haben wir diese geteilte Rechtsprechung. Um es auf die Spitze zu treiben, gibt es z.B. am LAG München noch nicht einmal eine einheitliche Rechtsprechung. Da ist es abhängig davon, in welcher Kammer man landet.
Daher mein Tipp: ich hoffe für IA/SP habt ihr schon anwaltliche Unterstützung. Der soll Euch hier mal eine Aussage treffen, wie man hier am besten taktisch vorgeht