Hi@all, ich hoff, ihr könnt mir wiedermal helfen. Ich bin momentan noch, Vorsitzender vom Wirtschaftsausschuss von unser Firma. Nunja, nun muss unser Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen von dem 4 auf ein 3 schichtsystem wechseln. Es folg also ein Sozialplan weil der Abbau von Arbeitsplätzen umungänglich ist. Ich habe heut von der BR-Vorsitzenden erfahren, dass mein Stellvertreter in diesem Amt aus betrieblichen (Sozialplan) Gründen gekündigt werden soll. Ich nicht, da ich ein Kind habe und somit vlt einen Punkt mehr habe als er. Meine Frage dazu ist, ob er wir nicht einen Sonderkündigungsschutz nach §15 Abs. 3 KSchg haben. Bin für schnelle und konkrete Antworten sehr dankbar. Sollten wir einen Schutz haben, bin ich sehr entschlossen dem BR schriftlich mitzuteilen eine Einigungsstelle nach § 109 BetrVG zu gründen und diese Sache zu schlichten. Ich bin euch echt für jede Antwort dankbar.Eilt sehr, denn der Sozialplan mit der Kündigunsliste ist da, wo auch mein Stellvertreter drauf steht.Die Kündigungen gehen gehen spätestens am 5.12.2006 raus.