Erstellt am 02.12.2006 um 20:47 Uhr von Mona-Lisa
@Matti782,
nein, Wirtschaftsausschussmitglieder, die nicht gleichzeitig BR-Mitglieder sind, geniessen nicht den gleichen Kündigungsschutz!
Der § 15 KSchG benennt keine Wirtschaftsausschussmitglieder!
Sie haben einen sogenannten relativen Kündigungsschutz, der sie davor schützt, wegen ihrer Tätigkeit im WA gekündigt zu werden.
§ 78 II BetrVG (Schutz der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane und ihrer Mitglieder)
Nur, in eurem Fall nützt dir das wenig...
Erstellt am 02.12.2006 um 21:01 Uhr von Fayence
Matti782,
bei Deinem Nick mag ich nicht so recht an Zufälle glauben! In Deinen Beiträgen vom 6.11. und 14.11.2006 warst Du doch noch BR-Vorsitzender!
Bist Du überhaupt Betriebsratsmitglied? Und was ist mit dem stellvertr. WA-Vorsitzenden?
Erstellt am 04.12.2006 um 12:29 Uhr von Matti782
Nein ich bin kein BR-Mitglied. Nur Vorsitzender des WA und wo ich mich als BR ausgegeben habe, habe ich versucht den BR bei seiner Arbeit zu unterstützen,weil wir alle eigentlich von null angefangen haben. Das sollte keine Täuschung oder so sein. Hätts natürlich auch als Frage für den BR stellen können. Aber naja. Nu ists so. Entschuldigung. Ich wollte nur ne präzise Antwort, wie sie ein BR-Mitglied hätte bekommen können :)
Erstellt am 04.12.2006 um 19:31 Uhr von Fayence
Matti782,
mindestens eine Antwort bekommt hier JEDER ... ;-)