Betriebsrat über Interressenausgleich und Sozialplan kündigen?
Hallo,
im zuge unserer Entlassungen kommt es bei uns jetzt auch zu einem Interressenausgleich und Sozialplan. Kann bei soetwas auch ein BR Mitglied endlassen werden oder sind wir davon auszunehmen. Unser Arbeitgeber will eine endsprechende Klausel in die Verträge aufnehmen (warscheinlich um uns zu schwächen), wie sieht es aus wenn er damit durchkommt? Gild dann das Gesetz woraus ich lese das er uns nicht endlassen darf oder eine ensprechende Klausel im Interressenausgleich.
Zusatzinfo: Es wird keine unserer Abteilungen ganz geschlossen. Es währen also für alle gleichwertige oder andere Arbeitsplätze vorhanden.
Ich bin erst 2 Jahre dabei und habe leider keine Ahnung, könnt ihr mir weiterhelfen.
Gruß Tiger
Community-Antworten (3)
17.04.2008 um 14:46 Uhr
Du hast das Wichtigste schon selbst geschrieben: "Keine Abteilung wird geschlossen; für alle wäre ein gleichwertiger Arbeitsplatz vorhanden" Damit ist eine Kündigung immer (!) ausgeschlossen! - Und das kannst du auch nicht mit irgendwelchen Verträgen "aushebeln". Ganz brisant dabei: Der Arbeitgeber müsste sogar für ein BR-Mitglied jemanden anderes raus werfen, wenn das BR-Mitglied einen anderen Posten besetzen könnte!
17.04.2008 um 14:46 Uhr
Ein BR, der einem solchen IA/SP zustimmt müßte als solcher gekündigt werden. Laßt Euch nicht auf diese Spielchen ein. Am aller besten ist es, überhaupt keiner Namensliste im Rahmen eines Interessenausgleiches zu zustimmen.
bernd
17.04.2008 um 15:00 Uhr
Hi,
sicher zulassen werde ich das nicht aber da sind noch 8 andere im Rat.
Einer Namensliste wollen wir eh nicht zustimmen. Aber ich habe noch nicht ganz verstanden warum man das nicht macht. Könnte mich da noch einer Aufklären?
Was währe wenn das mit der umschreibung drinn bleibt, nur mal angenommen, währe dann eine Kündigung möglich? Ich bin neu im Rat, ich habe hierbei wirklich keine ahnung.
Was ist wenn nur ein Minderwertiger Arbeitsplatz vorhanden währe.
Gruß Tiger
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