Hallo,
während meines Urlaubs (ich bin BR-Vorsitzender) wurden meine BR-Kollegen zu einer ordentlichen Kündigung angehört und haben ohne Anhörung des Betroffenen (er war nicht vor Ort) mit einem Widerspruch die Anhörung abgeschlossen. Bisher weiß der Betroffene noch nichts von der Kündigung, die vermutlich in den kommenden Tagen ausgesprochen werden wird. §102 BetrVG besagt ja, dass der Betroffene VOR der Stellungnahme durch den BR zu hören ist. Für den Fall NACH der Stellungnahme bin ich unsicher, ob hier ggf. die Verschwiegenheitspflicht greift.

Daher meine Frage: ist es für den BR zulässig oder sogar erforderlich den Betroffenen auch nach bereits erfolgter Stellungnahme über die bevorstehende Kündigung zu informieren?

Für guten Rat im Voraus besten Dank!