Guten Morgen,
ich habe heute eine Frage zum Umfang der Informationen, die der BR bei einer Versetzung nach §99 BetrVG erhalten muss. Strittig ist nämlich, ob man ihm das künftige Gehalt des zu Versetzenden mitteilen muss.
Ausgangssituation: keine Tarifbindung, somit auch keine Lohn/Gehaltsgruppen bzw. Eingruppierung; Gehälter werden individuell ausgehandelt
Ich habe eine Urteil aus 1989 gefunden, das im Leitsatz eine Auskunftspflicht über "die tatsächliche Höhe des Arbeitsentgeltes" verneint - allerdings wohl bezogen auf den Fall, dass die künftige Eingruppierung, die es bei uns ja nicht gibt, mitgeteilt wird. (https:www.jurion.de/Urteile/BAG/1989-10-03/1-ABR-73_88)
Wie verhält es sich also wie in unserem Fall, wenn der AG nicht einmal einen "Gehaltsbereich" (wegen fehlender Eingruppierung) mitteilen kann?
Vielen Dank für die Antworten.