Erstellt am 02.03.2015 um 09:45 Uhr von HamburgerJung
Moin,
du sagst es schon selbst. Das Problem ist, dass ihr keine Gehaltsgruppen oder -bänder für die verschiedenen Berufsgruppen bei euch habt. Darum müsst ihr euch kümmern. Ihr könnt die Verhandlung dazu erzwingen, da ihr über §87 Abs. 1, Nr. 10 und 11 in der Mitbestimmung seid.
Die Frage ist, was ihr bis dahin macht. Bei uns wurde das so gelöst, dass HR uns das Gehalt mit der Meldung mitgeteilt hat und der BR-Vorsitzende oder sein Vertreter jeweils vor der Sitzung Einblick in die nach Berufsgruppe gefilterte Gehaltsliste genommen hat, um zu prüfen, ob das Gehalt im "Rahmen" liegt.
Wenn es dann in einer BV verhandelte Gehaltsgruppen gibt, reicht die Angabe der Gruppe, wie der Name "Eingruppierung" schon sagt. Diese Gehaltsgruppen können dann, da sie Bestandteil der BV sind, auch für die Mitarbeiter veröffentlicht werden.
Frohes Schaffen
Erstellt am 02.03.2015 um 12:08 Uhr von gironimo
Eigentlich eine gute Frage.
Der BR hat die ERFORDERLICHEN Informationen zu erhalten, die er für seine Meinungsbildung braucht.
Wie soll der BR entscheiden können, ob der AN, der versetzt werden soll, Nachteile erleidet, wenn er nicht erfährt, dass er dort weniger Geld bekommen soll?
Irgendeiner Aussage durch den AG zu diesem Thema bedarf es also schon.
Ich würde ansonsten dem AG mitteilen, dass der BR sich nicht ordnungsgemäß angehört fühlt und notfalls im Zweifel eine Zustimmungsverweigerung (wegen drohender Nachteile) formulieren.
Erstellt am 02.03.2015 um 14:48 Uhr von Kölner
@HamburgerJung
"Das Problem ist, dass ihr keine Gehaltsgruppen oder -bänder für die verschiedenen Berufsgruppen bei euch habt. Darum müsst ihr euch kümmern. Ihr könnt die Verhandlung dazu erzwingen, da ihr über §87 Abs. 1, Nr. 10 und 11 in der Mitbestimmung seid."
So ein Quatsch. Bitte nicht so ein Nonsens verbreiten. Zwingend ist hier gar nichts!
"Die Frage ist, was ihr bis dahin macht. Bei uns wurde das so gelöst, dass HR uns das Gehalt mit der Meldung mitgeteilt hat und der BR-Vorsitzende oder sein Vertreter jeweils vor der Sitzung Einblick in die nach Berufsgruppe gefilterte Gehaltsliste genommen hat, um zu prüfen, ob das Gehalt im "Rahmen" liegt."
Netter AG, muss er nicht!
"Wenn es dann in einer BV verhandelte Gehaltsgruppen gibt, reicht die Angabe der Gruppe, wie der Name "Eingruppierung" schon sagt. Diese Gehaltsgruppen können dann, da sie Bestandteil der BV sind, auch für die Mitarbeiter veröffentlicht werden."
Das könnte man versuchen, man muss aber auch nicht in Sack und Asche gehen, wenn der AG das ablehnt!